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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1743: Selbständige Schule - prekäre Lehrer


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5 - Mai 2013
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Selbständige Schule - prekäre Lehrer
Die Praxis der Budgetierung führt zu Lohndumping auch an Schulen

Von Lutz Getzschmann



Auch im Bildungswesen ziehen zunehmend Formen ungesicherter Beschäftigung ein, an den Universitäten wie im Bereich der Weiterbildung. Und auch an Schulen nehmen befristete Verträge, Dequalifizierung und Lohndumping zu.


Ein Urteil des Arbeitsgerichts Gießen ließ im April nicht nur in Hessen aufhorchen: Eine 40 Jahre alte Grundschullehrerin muss unbefristet beschäftigt werden, nachdem sie zehn Jahre lang 14 befristete Angestelltenverträge hatte und dauerhaft erkrankte Kollegen vertrat. Der Vorsitzende Richter forderte das Land bei der Urteilsverkündung auf, seine Befristungspraxis zu überdenken. Der bestehende Dauervertretungsbedarf von Kollegen könne nicht allein mit befristeten Stellen abgedeckt werden.

Befristete Vertretungsverträge auf Angestelltenbasis sind auch in der Beamtenhochburg Schulwesen nichts Neues. Zunächst waren sie nur ausnahmsweise und als Übergangslösung gedacht gewesen. Doch in den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil am Lehrpersonal deutlich erhöht. 10% der rund 50.000 Lehrerstellen in Hessen sind der GEW zufolge - vor allem wegen Krankheit und Elternzeit - dauerhaft nicht besetzt. Für diese werden Vertretungslehrer auf Angestelltenbasis beschäftigt. Neben Niedersachsen ist vor allem in Hessen dabei die Praxis verbreitet, die Arbeitsverträge der betroffenen Kolleginnen und Kollegen vor den Sommerferien auslaufen zu lassen, um sie bei Schuljahresbeginn neu einzustellen, auch wenn absehbar ist, dass der Vertretungsbedarf dauerhaft besteht. Die Vertretungslehrer müssten immer wieder zittern, ob sie in den Sommerferien Geld bekommen und können ihr Leben nicht planen.

An hessischen Schulen haben insgesamt fast 4000 der etwas über 7000 angestellten Tarifbeschäftigten befristete Verträge. Die Praxis der Kettenverträge ist arbeitsrechtlich gesehen illegal. Die meisten Betroffenen vermeiden jedoch den Rechtsweg aus Angst, danach nicht mehr beschäftigt zu werden. Erst nach Jahren ziehen einzelne vor Gericht, wenn sie keine Hoffnung mehr sehen übernommen zu werden. Die Urteile der Arbeitsgerichte sind meist eindeutig, die jüngste Entscheidung aus Gießen ist nicht das erste Stoppsignal. Bereits im Dezember 2012 sprach das Arbeitsgericht Darmstadt einem Lehrer das Recht zu, nach 13 befristeten Verträgen innerhalb von sechs Jahren unbefristet beschäftigt zu werden.

Diese Praxis ist eine Auswirkung der Tendenz zur Dezentralisierung unter dem Label "Selbständige Schule". Selbständig sind dabei in erster Linie die Schulleiter, die ihre Personalkosten auf der Basis eines eigenen Budgets selber verwalten dürfen, wenn ihre Schule sich (bislang freiwillig) zur Selbständigen Schule erklärt. Eine Studie aus Niedersachsen kam zum Ergebnis, dass an "Selbständigen Schulen" ein erheblicher Teil der Personalmittel gar nicht mehr für Personal eingesetzt wird, sondern für Renovierungen und alle möglichen anderen Zwecke, was im Gegenzug dazu führt, dass vielfach auf Vertretungskräfte zurückgegriffen wird, statt Planstellen zu besetzen, weil sie kostengünstiger und letztlich auch schneller loszuwerden sind.

Auch hessische Schulleiter können dem Trend zur "Selbständigkeit" gerade unter diesem Gesichtspunkt viel abgewinnen. Der Schulleiter einer "Selbstverantwortung-plus-Schule" sagte in einem Interview für die FR 2009: "Wir wissen jetzt, was ein Lehrer tatsächlich kostet, 51000 Euro im Jahr nämlich. Damit kostet eine Lehrer-Stunde gut 50 Euro. Pädagogische Hilfskräfte sind für die Hälfte zu haben, und wenn Lehrer freiwillig Mehrarbeit leisten, dann muss die Schule dafür nur 26 Euro zahlen. Übers Jahr gerechnet sparen wir damit rund 100.000 Euro ein." An einer solchen Modellschule machen die Angestellten mittlerweile 40% der Lehrkräfte aus, viele davon sind nur befristet und auf Teilzeit eingestellt. Die Freiheiten bei der Einstellung von Personal werden so auf Kosten von Kolleginnen und Kollegen teuer erkauft, das Klima an den Schulen verschlechtert sich, die Kollegien werden gespalten.

Der Schulleiter einer Gesamtschule, die sich als "selbständige Schule" bewirbt, sagte im Zeitungsinterview: "Ich kann bevorzugt Lehrkräfte einstellen, die gelernt haben, die Schüler sich Dinge selbst erarbeiten zu lassen, wie es die neuen Bildungsstandards vorsehen." Und auf die Frage: "Sie wollen unterschiedliches Personal einstellen, nicht nur Lehrkräfte. Wer soll das sein?", kam die Antwort: "Zum Beispiel ein Bäckermeister, der wegen einer Mehlallergie nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Der wird bei uns in der Arbeitslehre eingesetzt, kostet mich weniger als ein Lehrer, und so habe ich wieder Mittel frei für anderes." Auf die Rückfrage: "Ist das nicht Lohndumping?", kommt die Antwort: "Wir achten darauf, dass die Menschen ortsüblich bezahlt werden. Der Bäckermeister hat also keine Verluste, aber wir haben einen Gewinn." Die Schule als Wirtschaftsunternehmen zu führen, das ist die Absicht hinter der "Selbständigen Schule", die als Möglichkeit im neuen Hessischen Schulgesetz verankert wurde.


Auch Leiharbeiter möglich

Auch in Berlin dürfen Schulleiter seit drei Jahren selber Vertretungslehrer für kranke Kollegen einstellen. Die sogenannte Personalkostenbudgetierung erlaubt es ihnen, 3% der Personalausgaben für Ersatzlehrer zu nutzen. Unterrichten dürfen neben ausgebildeten Pädagogen auch Pensionäre, Hochschulabsolventen - und Studenten. 2000 Vertretungsverträge wurden von August 2009 bis März 2010 in Berlin geschlossen. Einer Umfrage der GEW Berlin zufolge hat die Hälfte der Vertretungslehrer keine pädagogische Ausbildung. Auch in anderen Bundesländern wird zunehmend auf nicht oder noch noch nicht für den Lehrerberuf qualifiziertes Personal zurückgegriffen: auf Studierende, aber auch auf Erwerbslose mit akademischem Hintergrund oder abgeschlossener Berufsausbildung.

Problematisch ist das für alle am Unterrichtsgeschehen direkt Beteiligten schon deshalb, weil Unterricht nun mal mehr ist als reine Wissensvermittlung, nämlich ein komplexer pädagogischer Prozess. Dabei ist der verstärkte Einsatz fachfremden Personals, der unter klangvollen Namen wie etwa "Unterrichtsgarantie Plus" daherkommt, wahrscheinlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Das im Sommer 2012 verabschiedete neue Hessische Schulgesetz ermöglicht ausdrücklich den Einsatz von Leiharbeitern im Unterricht und bricht damit, zumindest theoretisch, ein lange bestehendes Tabu. In der Praxis gibt es sie noch nicht, aber die Regelung wird nicht ohne Grund in den Gesetzestext aufgenommen worden sein.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5, 28. Jg., Mai 2013, S. 7
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2013