Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


IMI/996: Nachhaltige Bundeswehr?


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Studie 2019/8 vom 20. November 2019

Nachhaltige Bundeswehr?
Die Nachhaltigkeitsberichte des BMVg in Zeiten des Klimawandels

von Karl-Heinz Peil


INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

1. Nachhaltigkeit: Begriffsdefinitionen und Strategien
1.1 Ursprünge und aktuelle Bezüge
1.2 Begriffliche Elemente und alternative Begriffe
1.3 Das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit
1.4 Die Agenda 2030
1.5 Das Prinzip Greenwashing

2. Nachhaltigkeitsberichte: Funktion, Inhalte und Beispiele
2.1 Ursprünge und heutige Funktion
2.2 Schlüsselelemente
2.3 Weitere Kriterien für wesentliche Inhalte

3. Die Bundeswehr-Nachhaltigkeitsberichte: Generelle Bewertung
3.1 Umfeld, Entwicklung, Inhalte der bisherigen NB
3.2 (Fehlende) Strategie
3.3 Wesentliche Aufgabenfelder der Bundeswehr
3.4 Darstellung der CO2-Emissionen
3.5 Militärische NB in anderen Ländern

Detailkritik zu Einzelthemen
4.1 Nachhaltiges Bauen und Einsatz erneuerbarer Energien
4.2 Betriebliche Energieeffizienz von Liegenschaften
4.3 Ziviles Fuhrparkmanagement
4.4 Naturschutz
4.5 Umweltschutz und Altlastenbeseitigung
4.6 Rüstungskontrolle
4.7 Korruptionsbekämpfung
4.8 Sonstige Themen

5. Fazit

Anhang
Anmerkungen und Quellenangaben


EINLEITUNG

Der Begriff Nachhaltigkeit spielt heute im politischen Diskurs eine wesentliche Rolle. Dabei geht es vor allem um die Umwelt- und Klimapolitik, aber auch um die damit zusammen hängende Politik des globalen Nord-Süd-Konfliktes. Für zivilgesellschaftliche Forderungen ist dieser Begriff aber eher problematisch, da allein schon dessen inflationäre Verwendung auf einen Missbrauch für eine letztlich "weiter so"-Politik hindeutet. Dieser Eindruck drängt sich natürlich auch bei den hier betrachteten Nachhaltigkeitsberichten des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) auf. Ginge es nur darum, die dort postulierte Nachhaltigkeit als Propaganda abzutun, wäre der mit dieser Studie erfolgte detaillierte Aufwand nicht erforderlich. Denn an Propaganda durch die Bundesregierung ist man mittlerweile gewöhnt, z.B. sowohl bei der Außen- und Sicherheitspolitik als auch in der Umwelt- und Klimapolitik sowie der globalen "Entwicklungspolitik". In diesem Fall geht es aber um die Frage nach den Motiven für Nachhaltigkeitsberichte, deren Inhalte sich - wie in dieser Studie aufgezeigt wird - als bloße Nebelkerzen erweisen. Ein naturgrüner Anstrich für die olivgrüne Institution Bundeswehr - warum?

Grundlegend für diese Studie ist, dass die mittlerweile vorhandene Unschärfe des Nachhaltigkeitsbegriffes beleuchtet wird und dass trotz des Spagats zwischen verschiedenen Definitionen dennoch ein analytisches Verständnis möglich ist. Auch der spezifische Hintergrund der Nachhaltigkeitsberichte muss kompakt dargestellt werden. Mit diesen methodischen Voraussetzungen wird eine andere Sichtweise auf die Bundeswehr möglich, die fundamental ist sowohl für Initiativen im Umwelt- und Klimaschutz wie auch für Eine-Welt-Initiativen, die sich für globale Gerechtigkeit engagieren.

Die aus friedenspolitischer Sicht vorhandene Kritik an der Institution Bundeswehr und deren geopolitische Ausrichtung als Machtinstrument für wirtschaftliche Interessen Deutschlands soll in dieser Studie nicht analysiert werden. Vielmehr geht es um Anknüpfungspunkte zu einem Zusammenwirken verschiedener gesellschaftlicher Bewegungen, das zunächst einmal eine "gemeinsame Sprache" erfordert. Grundlegend für friedenspolitische Initiativen ist dabei ein Verständnis der Nachhaltigkeitsdebatte und deren Instrumentalisierung. Mit anderen Worten: Unabhängig von der aus friedenspolitischer Sicht vorhandenen "klassischen" Kritik an der Bundeswehr müssen auch Kritikpunkte beleuchtet werden, die für Umwelt- und Klimainitiativen sowie Eine-Welt-Initiativen bisher noch wenig thematisiert wurden.

Im Bundeshaushalt beträgt derzeit der Anteil des BMVg mit dem Einzelplan 14 allein 12% des Gesamthaushaltes. Während aber in den anderen Ministerien und Einzelplänen Ausgaben im Wesentlichen als Transferleistungen erfolgen, wird vom BMVg mit der Bundeswehr die größte staatliche Einzel-Institution verwaltet bzw. mit dem Einzelplan 14 finanziert. Zur Kritik an diesen Ausgaben müssen die vorhandenen Begründungen herangezogen werden. Dieses ist zunächst das Bundeswehr-Weißbuch 2016, in dem die aktuellen Aufgaben dieser Institution beschrieben sind. Darüber hinaus muss aber auch geprüft werden, welche Rechtfertigungen sich in dem weltpolitischen Umfeld ergeben, die aktuell durch den Diskurs um Maßnahmen und Ressourcen gegen den Klimawandel bestimmt wird. Dieses wiederum ist eingebunden in die aktuellen Ziele der UNO-Weltgemeinschaft, definiert als "Globale Ziele", "Agenda 2030" oder als die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDG). Wenngleich dort die Maßnahmen zum Klimaschutz in direkter Form nur als ein Teilziel definiert sind, so haben die Sekundärwirkungen des Klimawandels doch erhebliche Rückwirkungen auf andere Teilziele. Schließlich geht es dabei auch um eine möglichst effiziente Verteilung der vorhandenen Ressourcen. Diese werden weltweit und auch in Deutschland in erheblichem Maße zunehmend durch das Militär absorbiert, während gleichzeitig das globale Teilziel "Frieden und Gerechtigkeit" sich gegenläufig entwickelt.


1. Nachhaltigkeit: Begriffsdefinitionen und Strategien
1.1 Ursprünge und aktuelle Bezüge

Der Begriff Nachhaltigkeit stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft und wurde bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts geprägt. Damals gab es für die Menschheit die erste globale Ressourcenkrise durch den Raubbau an Holz und der damit einhergehenden Entwaldung in großen Teilen der Welt. Zur Gegensteuerung wurden damals Strategien entworfen, wie man durch Wiederaufforstungen und reduzierte, reglementierte Nutzung von Holz eine "nachhaltige" Nutzung sicherstellen könne. Diese Strategie war weitestgehend erfolgreich, wenngleich die seitdem durch Wiederaufforstung entstandenen Wälder wenig mit den ursprünglich dort vorhandenen Urwäldern zu tun haben und eher als Baumplantagen bezeichnet werden müssen. Leider ist dieses nicht nur Historie, sondern auch aktuell bedeutsam, wenngleich aus weitgehend anderen Ursachen. War es in früheren Jahrhunderten neben der Brennholznutzung die zielgerichtete Nutzung der Ressource Holz vor allem für Bauwerke und Inneneinrichtung, so sind es heute zwei Faktoren, die relativ neu sind:

  • Der zielgerichtete Raubbau an Urwäldern zugunsten von Plantagen und Ackerland, um globalisierte Warenströme mit den dort angebauten Agrarprodukten zu erzeugen (Sojamehl, Palmöl);
  • Entwaldung durch (Binnen-)Flüchtlinge in Konfliktregionen, zwecks Notunterkünften und Brennholzgewinnung.

Beide Faktoren wirken sich heute als Brandbeschleuniger des menschengemachten Klimawandels aus. Weltweite Fluchtbewegungen entstehen heute meistens durch kriegerische Konflikte, führen durch den erzwungenen Raubbau an der Ressource Holz durch Binnenflüchtlinge zu Entwaldung und damit auch zur Beschleunigung des Klimawandels. Das heißt, hier entsteht ein Teufelskreis.

In dem 1987 vorgelegten Bericht der sogenannten Brundtland-Kommission, auch Weltkommission für Umwelt und Entwicklung genannt, wurde der Nachhaltigkeitsbegriff als zentrales Element aufgenommen und wie folgt definiert:

"Dauerhafte (nachhaltige) Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Zwei Schlüsselbegriffe sind wichtig: der Begriff Bedürfnisse, insbesondere die Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt sollen Priorität haben; der Gedanke von Beschränkungen, die der Stand der Technologie und der sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen." [1]

Auf dieser Basis wurde auf dem Weltgipfel 1992 beschlossen nationale Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, was als Aktionsprogramm unter dem Begriff Agenda 21 auf den Weg gebracht wurde. Als Nachfolge gelten die Sustainable Development Goals von 2016 bis 2030 bzw. die Agenda 2030.


1.2 Begriffliche Elemente und alternative Begriffe

Der englische Begriff "sustainable" wird übersetzt mit: aufrechterhalten, nachhaltig und aushaltend sein. In der Studie des Club of Rome aus dem Jahr 1972 wird als Konsequenz aus den "Grenzen des Wachstums" ein "aufrechterhaltbares Weltsystem" gefordert.

Weniger häufig, aber korrekt umschrieben wird Nachhaltigkeit mit den drei begrifflichen Elementen Suffizienz, Konsistenz und Effizienz.

Unter Suffizienz versteht man meist die individuelle Beschränkung der Ressourcennutzung auf ein tatsächlich notwendiges Maß, mit dem vorhandene Grundbedürfnisse dennoch ausreichend befriedigt werden können. [2] Hierbei geht es aber nicht nur um individuelle Verhaltensweisen, sondern um soziokulturelle und politische Rahmenbedingungen.

Mit dem Begriff Konsistenz wird umschrieben, dass Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche Entwicklung vorhanden sind, d.h. dass gemessen am Umfang der verwendeten Ressourcen diese auch langfristig verfügbar sind. Dieses darf nicht verwechselt werden mit dem häufig verwendeten Begriff Resilienz (Robustheit), der auch im Kontext von Nachhaltigkeit häufiger auftaucht. Resilienz heißt ökologisch, dass eine natürliche Fähigkeit zur Regenerierung nach Zerstörungen vorhanden ist, wie dieses in der Natur z.B. nach Waldbränden möglich ist. Im sicherheitspolitischen Diskurs taucht dieser Begriff auch sehr häufig auf und bezieht sich dabei meistens auf die Stabilität staatlicher Institutionen.

Mit dem Begriff Effizienz wird umschrieben, dass die für einen definierten Zweck benötigten Ressourcen so optimal eingesetzt werden, dass eine Verschwendung vermieden wird. Das heißt: Ressourcen einsparen, ohne hierbei Abstriche an vorhandenen Bedürfnissen vorzunehmen. In der Praxis bedeutet dieses im Regelfall technische Verbesserungen, z.B. Verbesserungen an Produktionsprozessen sowie energiesparende Geräte und Ausrüstungen bei gleichbleibender Nutzung.

Ein einfaches Beispiel ist die Verwendung von Druckerpapier: (Ressourcen-)Effizienz ist die Verwendung von Recyclingpapier, Suffizienz ist die Vermeidung unnötiger Ausdrucke. Bei der aktuell breit diskutierten Verkehrswende bedeutet Suffizienz der Verzicht auf motorisierten Individualverkehr mit eigenem Pkw, während die Effizienz sich aus Größe und CO2-Emissionen eines Pkws ergibt. Bei der Frage einer generellen Verlagerung von Pkws mit Verbrennungsmotoren auf Elektroantriebe geht es neben Suffizienz und Effizienz auch um die Konsistenz im Sinne von Zukunftsfähigkeit langfristig benötigter Ressourcen und der gesamten Verkehrs-Infrastruktur.

Bei dem häufig verwendeten Begriff des ökologischen Fußabdruckes als Nachhaltigkeits-Maßstab fließen Suffizienz und Effizienz zusammen. Im Jahresgutachten 2012 des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) bei der Bundesregierung wird der ökologische Fußabdruck wie folgt definiert:

"Maß für Inanspruchnahme von produktivem Land und Wasser, das für die Produktion der Güter und Leistungen bzw. für die Entsorgung der Abfälle (inkl. CO2) benötigt wird. (gha (globaler Hektar)/funktionelle Einheit)" [3]

Leider ist die Definition des ökologischen Fußabdruckes methodisch etwas problematisch, was das Umweltbundesamt bereits in einer 2007 erschienenen Publikation umfassend dargestellt hat. [4] Ein ähnlich gelagerter, aber etwas vereinfachter Begriff ist der ökologische Rucksack (engl.: Material Footprint), der in Verbindung mit nachhaltigem Konsum herangezogen wird. Häufiger verwendet wird der CO2-Fußabdruck, der zwar per Definition die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Produktes beinhaltet, in der Praxis aber wesentlich selektiver ist. In dem o.g. SRU-Gutachten heißt es deshalb zum CO2eq-Fußabdruck:

"Die Politik sollte trotz aller Schwierigkeiten die Weiterentwicklung von eindimensionalen Labels, wie zum Beispiel des 'CO2eq-Fußabdrucks', hin zu mehrdimensionalen Labels, welche Informationen über die Beeinflussung von Klima, Wasser, Boden und Biodiversität geben, fördern." [5]

Nicht verwechselt werden sollte dieser Begriff mit dem spezifischen CO2-Aussstoß z.B. pro 100 km eines Pkw, was noch selektiver durch die Ausklammerung vor- und nachgelagerter Prozesse im Lebenszyklus ist.


1.3 Das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit

Das sog. Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit besagt, dass Nachhaltigkeit auf den drei Säulen von ökonomischer, sozialer und ökologischer Entwicklung beruht. Die gleichrangige Behandlung dieser drei Faktoren gesellschaftlicher Entwicklung bedeutet aber, dass ökologische Grundsätze leicht ausgehebelt werden können. Typisches Beispiel dafür ist das Arbeitsplatzargument, das immer dann als Bremsklotz herhalten muss, wenn ambitionierte Ziele zum Klimaschutz eingefordert werden. Faktisch läuft dieses Modell auf die Aufrechterhaltung ökonomischer Vorgaben ("Weiter so") hinaus, wobei die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Maßnahmen eher dem Charakter einer Schadensbegrenzung zukommt. Die Unbrauchbarkeit dieser Sichtweise wurde bereits im SRU-Umweltgutachten 2002 festgestellt. [6] Prinzipiell wird bei dem Drei-Säulen-Modell jeglicher Ressourceneinsatz als Bestandteil einer Wertschöpfungskette positiv bewertet, da er (in der Säule Ökonomie) zur Steigerung des BIP beiträgt. Gleichzeitig wird eine relative Effizienz der hierbei eingesetzten Produkte gleichfalls positiv bewertet (Säule Ökologie). Ein Gegenmodell dazu wäre ein aus der Umweltbewegung vorgeschlagenes Zwei-Säulen-Modell, das die Ökologie als Fundament betrachtet, auf dem die beiden Säulen Ökonomie und Soziales stehend die Nachhaltigkeit im Sinne von Suffizienz, Konsistenz und Effizienz ermöglicht. [7]

Dass das Drei-Säulen-Modell sich dennoch als Quasi-Standard etabliert hat, steht auch in einem engen Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsberichten, bei denen es darum geht, die ökonomische Zielsetzung eines Unternehmens im Kontext mit ökologischer und sozialer Verantwortung darzustellen, wie im nächsten Kapitel noch beschrieben wird. Damit wird wie selbstverständlich die dauerhafte Erwirtschaftung von Gewinnen als "nachhaltiges Wirtschaften" definiert. Dass dieses Prinzip in der Regel nicht auf Suffizienz ausgerichtet ist, sondern allenfalls auf Effizienz (im Sinne von Wettbewerbsvorteilen), hebelt den Nachhaltigkeitsbegriff praktisch aus. Vor allem aus diesem Grunde sollte der Nachhaltigkeitsbegriff prinzipiell eher vermieden werden, zugunsten eindeutigerer Begriffe wie z.B. Umweltverträglichkeit. [8]


1.4 Die Agenda 2030

Die 2015 von der UNO verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) für den Zeitraum 2016 bis 2030 werden deutschsprachig überwiegend unter dem Begriff Agenda 2030 zitiert (siehe dazu auch Tab. 2 im Anhang [der Originalpublikation]). Diese umfassen 17 Oberziele, die durch 169 Unterziele erläutert und konkretisiert werden. [9] Kurzgefasst sollen als wichtige Kriterien an dieser Stelle genannt werden: Die fünf Hauptziele Gesundheit, Energie, Klima, Wasser und Bildung hängen in Konfliktregionen von Ziel 16 (Frieden) ab. [10] Da die 17 Ziele sowohl für Entwicklungsländer wie auch für hoch entwickelte Länder (d.h. den globalen Süden und den globalen Norden) gelten, ergeben sich an einigen Stellen Unschärfen zur Nachhaltigkeit, da Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Konsum je nach Region diametral verschieden interpretiert werden können. [11] Im Juli 2019 wurde der erste Zwischenbericht vorgelegt, der aufzeigt, dass die Menschheit sich eher von diesen Zielen entfernt, anstatt diese zu erreichen. [12] Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) in der Neuauflage von 2016 erfolgt auf 260 Seiten eine Fortschreibung dessen, was seit 2002 bzw. 2004 alle vier Jahre in der Form sogenannter Fortschrittsberichte weiterentwickelt wird. [13] Auf der Homepage der Bundesregierung heißt es dazu: "Die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt anhand der Globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 auf, welche Aufgaben wir uns stellen, um unseren Beitrag zu einer weltweiten Verpflichtung auf eine nachhaltige Entwicklung zu leisten."

In einer kritischen Stellungnahme schrieb der Umweltverband BUND dazu:

"Entlang dieser 17 Ziele hat die Bundesregierung die neue Strategie auch gegliedert. Sie benennt Prioritäten, Indikatoren und geplante Maßnahmen - Ziele bis 2030 fehlen jedoch weitestgehend. Der Ansatz der neuen Strategie geht zwar in die richtige Richtung, wird aber dem umfassenden Anspruch der SDG nicht gerecht, Hunger und Armut zu beenden, Zugang zu bezahlbarer, moderner und nachhaltiger Energie für alle Menschen auf der Welt zu schaffen, nachhaltigen Konsum sicherzustellen - und vieles mehr. Die Bundesregierung muss ihre Ziele daher im Hinblick auf 2030 deutlich schärfen sowie mit verbindlichen Zwischenschritten und wirksamen Maßnahmen unterlegen. Dafür sind eine profunde Analyse des bisher nicht Erreichten und konsequente Nachbesserungen erforderlich." [14]

Explizit gefordert wurde vom BUND auch, eine Suffizienzstrategie und das Zwei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit zugrunde zu legen."


1.5 Das Prinzip Greenwashing

Für zahlreiche Unternehmen spielt es heutzutage eine strategische Rolle, die nicht vorhandene Umweltverträglichkeit bzw. fehlende ökologische Nachhaltigkeit bei den eigenen Produkten und Dienstleistungen zu verschleiern. Diesbezügliche Irreführungen erfolgen nicht nur bei Werbeaktionen, sondern auch mittels Nachhaltigkeitsberichten. Hierfür hat sich der Begriff Greenwashing etabliert. [15] Wichtige Merkmale von Greenwashing sind:

Selektive Darstellung der Umweltwirkung von Produkten und Dienstleistungen (z.B. mit CO2-Fußabdruck nur in der Nutzungsphase anstelle des umfassenderen ökologischen Fußabdrucks über den Lebenszyklus);

Redefinition des Begriffes Nachhaltigkeit als vermeintlicher Gleichklang ökonomischer, sozialer und ökologischer Faktoren und/oder dessen inflationäre Verwendung;

Verschleierung der Unternehmensziele, die konträr zu Suffizienz, Konsistenz und Effizienz ausgerichtet sind, um vorhandene Ressourcen in möglichst großem Umfang profitabel zu vermarkten.

Die UN-Nachhaltigkeitsziele werden mittlerweile durch eine selektive Bezugnahme in Nachhaltigkeitsberichten auch zum Greenwashing missbraucht.


2. Nachhaltigkeitsberichte: Funktion, Inhalte und Beispiele

2.1 Ursprünge und heutige Funktion

Die aktuell gängige Form des Berichtswesens hat sich in den beiden letzten Jahrzehnten zunächst vor allem bei Großunternehmen etabliert und erstreckt sich mittlerweile auch auf behördliche Institutionen (wie das BMVg) und mittelständige Unternehmen. Diese Entwicklung war bei Großunternehmen eng verknüpft mit dem Begriff Corporate Social Responsibility (CSR), der verstanden wird als ein ganzheitliches, alle Nachhaltigkeitsdimensionen integrierendes Unternehmenskonzept, das alle "sozialen, ökologischen und ökonomischen Beiträge eines Unternehmens zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, die über die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Compliance) hinausgehen", beinhaltet. [16] Nur so ist zu verstehen, dass sich die Nachhaltigkeitsberichte (nachfolgend als NB abgekürzt) zu einem Schlüsselelement der PR-Strategie von Unternehmen entwickelt haben. Vorreiter waren deshalb in der Vergangenheit diejenigen Unternehmen, die sich umweltpolitisch einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber gesehen haben, wie z.B. die Automobil- und Chemieindustrie. Seit 2018 sind bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen sogar dazu verpflichtet, auch über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten, wie über Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz, um damit Transparenz herzustellen. [17] Untrennbar verbunden ist die hierbei erfolgende Darstellung mit dem o.g. Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit. Auch damit wird Greenwashing zumindest bei Großunternehmen ein fester Bestandteil der NB. Wer ein Verständnis davon haben möchte, wie das in Abschnitt 1.5 definierte Greenwashing praktisch zum Einsatz kommt, dem sei die Lektüre der Nachhaltigkeitsberichte von VW, BMW oder Daimler empfohlen.


2.2 Schlüsselelemente

Wenngleich es keine starren Festlegungen zu den Inhalten von NB gibt, so bestehen doch maßgebliche Empfehlungen. Seit 1997 gibt es die "Global Reporting Initiative" (GRI), die Kriterien für Konzept und Inhalt von Nachhaltigkeitsberichten aufstellt. Diese werden aber nur teilweise, d.h. im Einzelfall mehr oder weniger berücksichtigt. [18] Ganz allgemein gilt aber für die grundsätzlichen Inhalte:

  1. Darstellung von Zielsetzungen (Visionen und Strategien);
  2. Kennzahlen zur Veranschaulichung von Entwicklungen und Abgleich mit den Zielsetzungen;
  3. Darstellung des Managementsystems, um zu veranschaulichen, wie durch Entscheidungsprozesse die dargestellte Nachhaltigkeit erreicht werden kann.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2007 vor allem mit Blick auf mittelständige Firmen "Empfehlungen für eine gute Unternehmenspraxis" herausgegeben. [19] Danach sollte der Bericht mindestens folgende Kennzahlen enthalten:

  • Energieverbrauch und Klimaschutz: Energieverbrauch, Anteil regenerativer Energien, Energieeffizienz, Emissionen von Treibhausgasen wie CO2 und anderen Luftschadstoffen;
  • Abfallaufkommen: Gesamtabfallmenge differenziert nach den wichtigsten Abfallarten bzw. Behandlungsformen;
  • Wassermanagement: Wasserverbrauch, Abwasseraufkommen und damit verbundene Schadstoffemissionen z.B. von Schwermetallen;
  • Verbrauch von Rohstoffen: wesentliche Stoffströme nach Art und Menge, Materialeffizienz.

2.3 Weitere Kriterien für wesentliche Inhalte

Für die Beurteilung der in Nachhaltigkeitsberichten behandelten Themen müssen Kriterien für deren Relevanz vorhanden sein. Man unterscheidet:

Primärprozesse, die zum Kerngeschäft gehören bzw. für das Unternehmensziel relevant sind;

Sekundärprozesse, die unterstützende Funktionen haben, vor allem die Verwaltung der internen Logistik und Infrastruktur sowie das Immobilienmanagement. Da diese unternehmensübergreifend relativ ähnlich gelagert sind, gibt es auch naheliegende Gründe für ein Outsourcing, wie z.B. mit der BwFuhrparkService GmbH für zivile Fahrzeuge bei der Bundeswehr.

Bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsberichten ist deshalb zunächst zu prüfen, ob die dort behandelten Themen zu den Primärprozessen des Unternehmens bzw. der Institution gehören, d.h. ob die Zielsetzung eines Unternehmens der Nachhaltigkeit dient. Werden hingegen nur Themen aufgeführt, die Sekundärprozesse beschreiben, fehlen wesentliche Inhalte. Zum Verständnis ein Vergleich: Die Schweizer Armee hat das Management ihrer Immobilien in das (staatliche) Unternehmen "armasuisse Immobilien" ausgelagert. In deren Nachhaltigkeitsbericht 2018 heißt es als Überschrift eines Kapitels:

"Kerngeschäft Immobilienmanagement:
Die Aufgabe von armasuisse Immobilien ist es, mit den richtigen Immobilien zur richtigen Zeit am richtigen Ort dazu beizutragen, dass die Armee ihre Aufgaben erfüllen kann."
[20]

Anders gelagert ist dieses bei dem BMVg-Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD). Dieses ist gemäß Impressum verantwortlich für die bisherigen Nachhaltigkeitsberichte des BMVg. IUD übernimmt unterstützende Aufgaben für die Bundeswehr durch das Management der Liegenschaften und deren Infrastruktur. [21] Wäre IUD kein Bundesamt, sondern ein eigenes Unternehmen, so hätten auch Nachhaltigkeitsberichte, die sich auf dessen Tätigkeiten erstrecken, eine vergleichbare Legitimität. In einem Nachhaltigkeitsbericht des BMVg dürften die Tätigkeiten des Bundesamtes IUD demnach allenfalls nachrangig als Abteilung innerhalb der Institution Bundeswehr (ohne eigene Unternehmensziele) behandelt werden. Dieser Unterschied ist auch relevant bezüglich von Greenwashing-Vorwürfen. Wenn das BMVg-Bundesamt IUD auf der eigenen Homepage eine Seite mit der Überschrift "Bundeswehr und Umweltschutz - ein unzertrennliches Paar" versieht, so fällt dieses natürlich unter diese Rubrik. Innerhalb eines Nachhaltigkeitsberichtes für die gesamte Institution Bundeswehr ist eine solche Darstellung hingegen nicht als Greenwashing, sondern nur als Ablenkung auf einen nicht relevanten Sekundärbereich anzusehen.


3. Die Bundeswehr-Nachhaltigkeitsberichte: Generelle Bewertung

3.1 Umfeld, Entwicklung und Inhalte der bisherigen NB

Zugrunde liegt der Erstellung von NB des BMVg das vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung im Dez. 2010 im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland beschlossene 12-Punkte-Maßnahmenprogramm "Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen". Einer dieser Punkte ist die "Einführung von Energie-/Umweltmanagementsystemen zur Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauches der Liegenschaften des Bundes".

Da sich das BMVg gemäß Darstellung in den NB fast ausschließlich auf eine Eigendarstellung als Bundesministerium fokussiert, ist ein Vergleich der NB anderer Bundesministerien durchaus hilfreich. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass die ökologische Nachhaltigkeit dort naturgemäß eine sehr unterschiedliche Relevanz besitzt. Im Bundestag wurde am 26. April 2019 eine Anfrage des Grünen-MdB Dieter Janecek nach der Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und nachgeordneten Behörden mit schwerpunktmäßiger Tätigkeit im Kontext "der ökologischen Dimension von Nachhaltigkeit" wie folgt beantwortet:

  • Bundesministerium für Umwelt (BMU): 3.496
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): 1687,8
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Zahlen nicht ermittelbar
  • Bundesministerium für Verteidigung (BMVg): 435 [22]

Seitens des BMEL gibt es einen Nachhaltigkeitsbericht mit dem Titel "Strategien für eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung". Der 2019 erschienene Bericht liest sich wie ein Parteiprogramm: gut formulierte Absichten und Ziele, aber unverbindlich. Das heißt, das so genannte Strategiepapier definiert keine behördeninterne und externe Ziele, Maßnahmen sowie deren fortlaufende Umsetzung und Fortschrittsprüfung. [23] Seitens des umweltpolitisch wichtigen BMVI existiert nur ein Bericht in vergleichbarer Art aus dem Jahr 2011. [24] Weitere Nachhaltigkeitsberichte von Ministerien gibt es ansonsten zahlreich im Bundesland Baden-Württemberg, wo diese Thematik seitens der Landesregierung hoch aufgehängt wird. [25] Der erste NB aus dem Jahr 2012 ist überschrieben mit "Nachhaltige Entwicklung in der Bundeswehr" mit dem Untertitel "Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung". Ab 2014 heißt es auf dem Deckblatt: "Nachhaltigkeitsbericht 201[x] des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr". Hinter dieser Semantik verbirgt sich, dass der Betrachtungsgegenstand von der Institution Bundeswehr auf das Ministerium und die direkt zugeordneten Bundesbehörden verschoben wird.

Folgende Einzelthemen werden in den vier Nachhaltigkeitsberichten - mit unterschiedlichem Umfang bzw. wechselnder Schwerpunktsetzung behandelt:

  • Naturschutz auf Übungsplätzen
  • Umweltschutz / Altlastenbeseitigung
  • Nachhaltiges Bauen
  • Erneuerbare Energien
  • Energieverbrauch Liegenschaften
  • Nachhaltige Mobilität / Fuhrpark
  • Nachhaltige Beschaffung
  • Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Dienst zusätzlich ab 2016:
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen zusätzlich 2018:
  • Korruptionsprävention
  • Rüstungskontrolle
  • Gesundheitsversorgung

3.2 (Fehlende) Strategie

Für die Bundeswehr gibt es keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie seitens des BMVg. Dieses ergibt sich aus dem Bundeswehr-Weißbuch 2016, wo der Begriff Nachhaltigkeit nur an einer Stelle in Bezug auf Beschaffung von Rüstungsgütern auftaucht. [26] Daran hat auch der Umstand nichts geändert, dass mittlerweile bereits vier Nachhaltigkeitsberichte (bzw. drei nach offizieller Zählweise) aus dem Zeitraum 2012 bis 2018 vorgelegt wurden. Zwar ist darin an mehreren Stellen durchaus von Nachhaltigkeitsstrategie die Rede, dieses bezieht sich jedoch auf die Adaption vorhandener Einzelstrategien in institutionellen Sekundärbereichen wie bei der IT-Beschaffung oder dem Energiemanagement von Liegenschaften. Im Nachhaltigkeitsbericht 2012 heißt es einleitend:

"Auch wenn die Nachhaltige Entwicklung nicht zum Kerngeschäft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gehört, findet sie im Verteidigungsressort ihren besonderen Niederschlag in Begriffen wie 'nachhaltige Konfliktlösungen', 'vorausschauende und nachhaltige, letztlich erfolgreiche Sicherheitspolitik'; 'nachhaltige Friedenslösungen', 'nachhaltige Konsolidierung von Frieden und Stabilität', 'nachhaltige Friedenssicherung'." [27]

Was hier mit einem Begriffs-Sammelsurium umschrieben wird, könnte man auch wie folgt ausdrücken: Die Bundeswehr ist im engeren Sinne keineswegs nachhaltig, im erweiterten Sinne aber durchaus. Als Schlussbemerkung im NB 2012 heißt es darüber hinaus:

"Die Bundeswehr leistet einen wichtigen Beitrag zu einer vorausschauenden und nachhaltigen Sicherheitspolitik. Hierzu müssen zivile und militärische Instrumente aufeinander abgestimmt und zum Einsatz gebracht werden. Die im vorliegenden Bericht vorgestellten Beispiele für die Beiträge der Bundeswehr zu einer nachhaltigen Entwicklung machen deutlich, dass die Bundeswehr auch positive Leistungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, wie z.B. bei der Verringerung des CO2-Ausstosses, vorzeigen kann."

Nachhaltig wäre eine Militärmission, wenn diese als Bestandteil einer Suffizienzstrategie angesehen werden könnte oder wesentliche Ziele der Agenda 2030 damit vorangebracht würden. Allerdings gibt es selbst für die hiermit zumindest indirekt angesprochene zivil-militärische Zusammenarbeit keine Erfolgsbelege, sondern nur Wunschkonzepte. [28] Praktisch werden in den Nachhaltigkeitsberichten des BMVg nur institutionelle Sekundärprozesse behandelt, während die militärischen Kernbereiche komplett ausgespart werden.

Im Vorwort zum NB 2014 heißt es:

"Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung das Maßnahmenprogramm "Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen" beschlossen. Der öffentlichen Hand kommt eine Vorbildfunktion zu."

Damit wird besagt, dass anderweitig vorhandene strategische Ziele von Bundesbehörden, d.h. "Verwaltungshandeln", auf die Institution Bundeswehr übertragen werden, was jedoch kein Ersatz für eine eigene Strategie ist. Im Vorwort zum NB 2016 heißt es:

"Nachhaltigkeit heißt vor allem, über die momentane Nützlichkeit hinaus langfristig zu denken und entsprechend Zukunftsverantwortung zu übernehmen." [29]

Völlig anders als noch im NB 2012 wird im Vorwort der Ausgabe 2018 [30] durch die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Nachhaltigkeit indirekt als Kernaufgabe der Bundeswehr dargestellt, indem die Umsetzung der Agenda 2030 als Schwerpunkt dargestellt wird:

"Mit dem nun vorliegenden dritten Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr zeigt sich, dass der Nachhaltigkeit auch im internen Verwaltungshandeln des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr dauerhaft eine bedeutende Rolle zukommt. Die ergriffenen Maßnahmen tragen zur Umsetzung einer Vielzahl der in der Agenda 2030 formulierten Ziele zur nachhaltigen Entwicklung bei."

Prinzipiell ist zwar die in dem NB 2018 erfolgende Fokussierung auf die Agenda 2030 durchaus akzeptabel. Allerdings wäre damit eine glaubwürdige Strategie nur dann gegeben, wenn hierbei explizit auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Bezug genommen würde, der ja die Agenda 2030 zugrunde liegt. Dort werden zwar selektive Ziele unter dem SDG 16 benannt, jedoch wird die Bundeswehr als Institution überhaupt nicht aufgeführt. [31] Der Klimawandel wurde bisher nur im Bundeswehr-Weißbuch 2016 kurz thematisiert. Auf Seite 42 heißt es dort:

"In Verbindung mit Ressourcenknappheit und demographischem Wachstum wirken klimatische Veränderungen insbesondere in Regionen fragiler Staatlichkeit zusätzlich destabilisierend und konfliktverstärkend.
Mangelnde staatliche Kompensationsfähigkeit kann dabei eine Abwärtsspirale beschleunigen. Staatsversagen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Migrationsbewegungen zumeist entlang bereits bestehender gesellschaftlicher Konfliktlinien - wären die Folge.
Deutschland setzt sich daher dafür ein, Klimawandel als sicherheitspolitisches Thema in internationalen Organisationen und Foren wie den VN, der EU und den G7 zu verankern."

Anlässlich einer Tagung des BMVg am 18. Juni 2019 zum Thema "Zukunftsszenarien Klimawandel" wurde Prof. Dr. Carlo Masala, der an der Universität der Bundeswehr München als Lehrstuhlinhaber den Fachbereich Internationale Politik leitet, im Interview dazu befragt:

"Frage: Der Klimawandel ist ein globales Thema - was bedeutet das für Deutschland mit Blick auf ein globales militärisches Bündnis wie die NATO?
C.M.: Dass sich die Bundesrepublik unter Umständen auf Einsätze vorbereiten muss, die weder der klassischen Bündnisverteidigung noch der Art der bislang erfolgten Auslandseinsätze entsprechen. Wenn die globale Erwärmung um zwei Grad steigt, dann werden unter Umständen auch Einsätze im Rahmen multilateraler Koalitionen oder Bündnisse erfolgen, die dazu dienen Flüchtlingsströme zu managen oder aber Hilfsaktionen in Gegenden durchzuführen, die überschwemmt sind. Also, es wird möglicherweise ein zusätzliches, neues Aufgabenspektrum auf Deutschland und die NATO zukommen." [32]

Mit anderen Worten: Der Klimawandel wird als möglicher Auslöser weiterer Bundeswehreinsätze weltweit gesehen, aber natürlich nicht die Bundeswehr als Teil des Problems. Auch rückblickend wurde diese Thematik auch an anderen Stellen von der Bundeswehr kaum bzw. nur selektiv verfolgt. So gab es 2010 vom damaligen Zentrum für Transformation der Bundeswehr eine Studie "Peak Oil - Sicherheitspolitische Implikationen knapper Ressourcen", wo auch der Klimawandel als Zukunftsproblem angemessen thematisiert wurde. [33] Ende 2012 wurde diese Stabsstelle in das Planungsamt der Bundeswehr überführt, von dem auch eine überarbeitete Fassung dieser Studie vorgelegt wurde. Zeitgleich wurde auch eine zweite Teilstudie "Klimafolgen im Kontext - Implikationen für Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten und Nordafrika" vorgelegt. [34] Aufgrund dieser Vorgeschichte wäre es bei einem glaubwürdigen Anspruch des BMVg beim Thema Nachhaltigkeit auch naheliegend gewesen, dass die ab 2012 erstellten Nachhaltigkeitsberichte dort angesiedelt worden wären. Als wesentliches (öffentliches) Dokument aus der jüngsten Zeit gibt es von dessen Seite aber lediglich die "Konzeption der Bundeswehr" [35] auf Basis des Weißbuches 2016. In beiden Dokumenten ist Nachhaltigkeit aber kein Thema.


3.3 Wesentliche Aufgabenfelder der Bundeswehr

Angesichts der grundlegenden Defizite bei den strategischen Grundlagen können nur die aktuellen Auslandseinsätze der Bundeswehr mit den jeweils definierten Aufträgen zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Aufgabenfelder herangezogen werden. [36] Zur Beurteilung einer evtl. vorhandenen Nachhaltigkeit wäre hierbei im Einzelfall nicht nur eine Beschreibung des Auftrages, sondern auch eine Zieldefinition notwendig. Letzteres ist aber aufgrund der vorhandenen Daten nicht verfügbar. Bei den vom Bundestag mandatierten Auslandseinsätzen ergibt sich das in Tabelle 1 gezeichnete Bild.

Von den tabellarisch aufgeführten Missionen wird jedoch keine einzige in den Nachhaltigkeitsberichten des BMVg erwähnt. Auch bei weitestgehender, schwammiger Definition von Nachhaltigkeit lässt sich zumindest anhand der wichtigsten Bundeswehr-Auslandseinsätze feststellen, dass dort keine Problemlösungen in Verbindung mit anderen NATO- bzw. EU-Partnern erfolgt sind.

Afghanistan zählt nach wie vor zu den ärmsten Ländern der Welt. Ohne Militärintervention wäre das Land nach Meinung von Experten mit einem Bruchteil der bisher von den NATO-Ländern aufgewendeten Ressourcen auf einem hohen Entwicklungsniveau. Bei der vorausgegangenen ISAF-Mission (bis 2013) wurden allein für die deutsche Beteiligung in den Jahren 2002 bis 2009 offiziell insgesamt 3,6 Mrd. Euro als einsatzbedingte Zusatzausgaben der Bundeswehr für ISAF ausgegeben. [37] Seitens der USA wurden sogar nach einer Ermittlung der obersten US-Rechnungsbehörde mehr als 15 Mrd. US-Dollar im Zeitraum von 11 Jahren in sinnlose Wiederaufbauprojekte gesteckt. [38]

Im Kosovo ist als wesentlicher Auftragsbestandteil die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit angegeben. Das Land gilt aber als hochgradig korrupt und beherrscht von der albanischen Mafia. [39]

In Mali hat die seit 2013 erfolgende, kriegerische "Stabilisierung" bisher keinen Erfolg gebracht. Die gesamte Region inklusive der Nachbarstaaten gilt heute als andauernd destabilisiert. [40]

Neben den vom Bundestag zu mandatierenden Auslandseinsätzen gibt es eine Reihe von kleineren Einsätzen, wie der in Kap. 5 des NB 2018 thematisierte Einsatz von Bundeswehrexperten bei Rüstungskontrollprojekten. Der Vollständigkeit halber muss auch auf geheime Auslandseinsätze von Bundeswehr-Spezialkräften verwiesen werden, die evtl. unter Umgehung des Parlamentsvorbehaltes erfolgen. [41]

3.4 Darstellung der CO2-Emissionen

Die Institution Bundeswehr ist allein aufgrund ihrer Größe der größte staatliche Emittent von CO2 bzw. Treibhausgasen. Dazu heißt es in der Erstfassung der o.g. Peak-Oil-Studie aus dem Jahr 2010:

"Weltweit haben Streitkräfte einen hohen Anteil am Verbrauch fossiler Treibstoffe - auch und gerade im Einsatz. Neben dem technologischen Vorhalten fossiler Ersatzlösungen und der Vergrößerung der strategischen Reserven ist die mittel- bis langfristige Transformation hin zu postfossilen Streitkräften unabdingbar.
Für die Bundeswehr und die deutsche und europäische Rüstungsindustrie kommt es darauf an, die postfossilen zivilen Technologien schnell zu adaptieren und wichtige Entwicklungen, die so nur in militärischen Kontexten auftreten (etwa bei Schiffen, U-Booten und Flugzeugen) sowohl eigenständig als auch in internationalen Kooperationen voranzutreiben. Die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien an den Standorten könnte ein Einstieg sein. Angesichts der Transformation der Energiesysteme und der Klimaschutzmaßnahmen im zivilen Sektor erscheint auch die Entwicklung einer 'green forces roadmap 2050' denkbar, die diesen Transformationsprozess für die Streitkräfte operationalisiert. Langfristiges Ziel sollte die vollständige Umstellung der Streitkräfte auf erneuerbare Energien mit geringstem CO2-Ausstoss [sic!] bis zum Jahr 2100 sein." [42]

Dieses gilt natürlich auch für andere Länder und insbesondere die USA. Wäre das US-Militär ein eigener Staat, würde dieser mit seinen CO2-Emissionen weltweit auf Rang 47 liegen, noch vor Ländern wie Schweden, Norwegen oder Finnland. Wichtiger als solche Vergleiche ist aber im Kontext dieser Studie eine andere Kennzahl: Seit 2001 werden konstant zwischen 77 und 80 Prozent (!) des gesamten Energieverbrauchs der US-Regierung durch das Verteidigungsministerium (DOD) verbraucht. [43]

Grundlage für die Darstellung von Treibhausgas-Emissionen sind die Nationalen Inventarberichte (National Inventory Register - NIR) gemäß den international vereinbarten Richtlinien des Weltklimarates IPCC. Diese sehen aber keine verbindliche Erfassung militärisch verursachter Emissionen vor. Dessen ungeachtet wird in der IPCC-Guideline unter Chapter 3 (Mobile combustion) auf die Erfassung militärisch verursachter Treibhausgas-Emissionen verwiesen. Dieses erfolgt speziell in den dortigen Abschnitten 3.5.1.4 (water-borne Navigation) und 3.6.1.4 (Military Aviation) mit der Unterscheidung zwischen Militär stationär und mobil. [44]

Im NIR 2019 des Umweltbundesamtes (UBA) [45] werden für stationäre und mobile Quellen gemeinsam ausgewiesen: 848 kt CO2 für 2017. Als relevant für eine aufgeschlüsselte Darstellung sind hierbei für das Jahr 2016 als zuletzt revidierte Emissionsdaten: [46]

  • militärischer Landverkehr 271 kt CO2
  • militärischer Luftverkehr 284 kt CO2
  • militärischer Seeverkehr 27 kt CO2
  • (militärischer Verkehr gesamt: 582 kt CO2).

Im NB 2018 werden für den Gebäudesektor 1.050 kt CO2 im Jahr 2017 ausgewiesen, mit grafischer Darstellung der Entwicklung seit 2008. Weitergehende Angaben fehlen jedoch, insbesondere Verweise auf die o.a. Daten aus dem NIR. Der dort enthaltende Wert von 848 kt CO2 stimmt zudem nicht mit den Werten im NB 2018 überein.

Zu erwähnen ist auch, dass in dem deutschen NIR zu den gelisteten militärischen Treibhausgas-Emissionen vermerkt wird: "Derzeit sind keine spezifischen Verbesserungen geplant."


3.5 Militärische NB in anderen Ländern

Für eine generelle Bewertung der BMVg-Nachhaltigkeitsberichte lohnt sich ein Vergleich mit anderen Ländern, wo ebenfalls vergleichbare Berichte erstellt und überwiegend auch eigene Nachhaltigkeitsstrategien für den nationalen Militärapparat vorhanden sind.

In Großbritannien gibt es seit 2015 die "Sustainable MOD Strategy" des Ministry of Defence (MOD). [47]

In Kanada besteht seitens des Department of National Defence (DND) eine "Defence Energy and Environment Strategy". [48]

In Dänemark gibt es durch das Forsvarsministeriet als englischsprachige Fassung eine "Environment and Energy Strategy 2016-2020" [49]

In den USA gibt es zwar keine militärische Nachhaltigkeitsstrategie, aber bereits seit langen Jahren Studien über die Folgen des Klimawandels, auch für die eigene militärische Einsatzfähigkeit. Dieses gilt ungeachtet des Ausstiegs aus dem weltweiten Klimaschutz-Abkommen durch Donald Trump. [50]

All den vorliegenden Strategiepapieren ist gemeinsam, dass Reduktionsziele bei Teibhausgasen benannt werden, wenngleich dabei eine Fokussierung auf Liegenschaften bzw. Gebäude und die zivile Fahrzeugflotte erfolgt. Der militärische Sektor wird dabei mit Umschreibungen wie "sustainable operations" mit vagen Formulierungen nur unscharf benannt. Vor allem geht es dabei um Überlegungen zur Substitution fossiler Brennstoffe. Mit anderen Worten: Was in der inoffiziellen Peak-Oil-Studie der Bundeswehr aus dem Jahr 2010 angerissen wurde, ist in mehreren anderen NATO-Ländern Bestandteil offizieller Nachhaltigkeitsstrategien.

In Großbritannien werden jährlich Nachhaltigkeitsberichte ("Sustainable MOD") [51] und ein von Firmen gesponsertes Magazin: "Sanctuary - The Ministry of Defence Sustainability Magazine" herausgegeben. Auf die UN-Nachhaltigkeitsziele wird in dem aktuellen NB des MOD in Großbritannien sehr detailliert Bezug genommen, wie aus Tab. 2 im Anhang ersichtlich wird. Das MOD publiziert im jährlichen NB neben Verbrauchswerten mit daraus berechneten CO2-Emissionen auch die Entwicklung des Trinkwasserverbrauchs und der Abfallmengen. Die britischen Militärbasen im Ausland werden hierbei explizit mit einbezogen. Die CO2-Emissionen der Liegenschaften und der nicht-militärischen Mobilität (Domestic Business Travel) [52] lagen z.B. für 2016-2017 noch bei 1.043 kt CO2 und zuletzt für 2018-2019 bei 828 kt CO2 [53] Bemerkenswert ist auch die Angabe der durch den Militärbetrieb verursachten Emissionen ("Capability"), die allerdings nicht für alle Jahre ausgewiesen werden. Diese liegen um den Faktor 2 bis 2,5 über den o.g. Werten.

In Dänemark werden von dem Forsvarsministeriet auf Basis einer Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Titel (in englischer Fassung): "Danish Ministry of Defence - Environment and Energy Strategy (2016-2020)" Jahresberichte der Klimabilanz auf dänisch ("KlimaRegnskab") [54] herausgegeben. Die CO2-Emissionen werden im Bericht des Jahres 2017 wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Liegenschaften/Gebäude: 51 kt
  • Zivilfahrzeuge: 10 kt
  • Stromverbrauch 22 kt
  • Militärischer Flugverkehr: 85 kt
  • Militärfahrzeuge des Heeres: 20 kt
  • Marineschiffe: 105 kt

In Österreich wird ein jährlicher NB durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) erstellt, der zwar in vielen Details wesentlich aussagekräftiger, jedoch in ähnlicher Machart wie der des BMVg ist. [55] Das heißt, wenig Zahlen und Zielvorgaben, aber viel Lobhudelei für militärischen Naturschutz auf Truppenübungsplätzen. Wenngleich diesen Berichten - ebenso wie in Deutschland - keine militärische Nachhaltigkeitsstrategie zugrunde liegt, wird aber an mehreren Stellen sehr explizit auf unterschiedliche nationale Nachhaltigkeitsstrategien Bezug genommen, womit sich das BMLV positiv von dem BMVg unterscheidet.

In den USA gibt es seitens des Pentagon (DOD) keine direkt vergleichbaren Berichte in dem hier dargestellten Sinne, d.h. wie in Kapitel 2 dargestellt. Die jährlich erscheinenden Berichte an den US-Kongress mit dem Titel "Sustainable Ranges" fokussieren sich auf die "nachhaltige" Verfügbarkeit von Truppenübungsplätzen, wobei der Naturschutz durchaus auch eine wichtige Rolle spielt ("DOD Natural Resources Program"). [56]

In Kanada gibt es zwar die bereits benannte "Defence Energy and Environment Strategy (2017)", jedoch keine eigenen Nachhaltigkeitsberichte. In Kanada werden für jedes Fiskaljahr von allen Ministerien sogenannte "Departmental Plans" als öffentliche Rechenschaftsberichte und Darstellung der aktuellen Planungen veröffentlicht. In dem Departmental Plan 2018-2019 des DND werden zur Entwicklung des Militärs auch Nachhaltigkeitskriterien aufgeführt. [57] Das kanadische Militär betreibt an über 200 Standorten etwa 20.000 Gebäude, was einem Anteil von 38% aller Regierungsgebäude betrifft. Die CO2-Emissionen des Militärs werden mit 61% Anteil an staatlichen Institutionen angegeben. [58] An Treibhausgas-Emissionen wird ein Wert von über 600 kt CO2 für Gebäude und die zivile Flotte ("commercial vehicles") ausgewiesen.


4. Detailkritik zu Einzelthemen

4.1 Nachhaltiges Bauen und Einsatz erneuerbarer Energien

Der Gebäudebestand der Bundeswehr verteilt sich auf 264 Standorte mit etwa 1.560 Liegenschaften. Darin werden ca. 34.000 Gebäude mit ca. 28, Mio. m² Nutzfläche geführt. [59 ]Vermutlich beinhalten diese Zahlen aber erhebliche Leerstände. Aufgrund der ausgewiesenen Altersstruktur ergibt sich daraus sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen im Gebäudebestand ein relativ hoher Bedarf. In den bisher vorgelegten Nachhaltigkeitsberichten werden Projektbeispiele für nachhaltiges Bauen, z.B. in Passivbauweise, aufgeführt. Beschrieben werden aber nur Pilotprojekte und es erfolgt keine Aussage darüber, inwieweit diese in eine langfristige Planung eingebunden sind. Da Hinweise auf den Gesamtbedarf an Sanierungen und Neubauten fehlen, liefert die Darstellung von Einzelprojekten keinerlei bewertbare Aussagen.

Auf den Liegenschaften der Bundeswehr sind mittlerweile ca. 35 Photovoltaik-(PV)-Anlagen vorhanden, was in allen bisherigen Nachhaltigkeitsberichten dargestellt wird. Zur Beurteilung, ob darin ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz zu sehen ist, kann man z.B. die Vorgehensweise von großen Kommunen mit einem gleichfalls hohen Bestand an eigenen Liegenschaften bzw. Gebäuden als Maßstab ansehen, wo folgende typische Herangehensweise besteht:

1. Ermittlung des Potenzials für PV-Anlagen auf Dach- und (nur bedingt) für Freiflächen als Kataster;

2. Berücksichtigung eines bestimmten Volumens an zu errichtenden PV-Anlagen auf PV-Anlagen auf Basis des vorhandenen Potenzials im Rahmen eines mittel- oder langfristigen Masterplans (typischer Zielhorizont: 2030, 2040 oder 2050);

3. Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen einer ein- oder mehrjährigen Budgetierung.

Derartiges findet man aber auch im NB 2018 nicht, obwohl dieses als Ergebnis des dort benannten, aber nicht näher spezifizierten Konzeptes "Energiezukunft 2030 plus" zu erwarten wäre. Da ja zumindest die Nutzflächen im Gebäudebestand bekannt sind (siehe oben), sollte prinzipiell auch ein Kataster der für PV-Anlagen geeigneten Dachflächen möglich sein.

Es fehlt auch jeglicher Bezug zu bereits früher vorhandenen internationalen Konzepten. Bereits 2003 wurden in einem NATO-Projekt Grundlagen unter dem Titel "Sustainable Building for Military Infrastructure" erstellt, die aber offenbar nicht kontinuierlich weiter entwickelt wurden. [60] 2012 wurde im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur eine Initiative "GoGreen" entwickelt, die auf einen groß angelegten Einsatz erneuerbarer Energien hinzielt. Zugrunde gelegt wurde dabei z.B. der Verweis auf die Landfläche der EU-Armeen mit insgesamt 2 Mio. m². Ausdrücklich wird dabei übrigens auf einen steigenden Energiebedarf verweisen, auch wenn die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anstrengungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs gewürdigt werden. [61]

Der in allen Nachhaltigkeitsberichten aufgeführte Bezug von Ökostrom ist leider nur begrenzt aussagefähig. Für den Bezug von Ökostrom gibt es darauf spezialisierten Anbieter (z.B. Greenpeace Energy, Naturstrom), die nicht nur buchhalterisch Ökostrom beziehen, sondern gegenüber ihren Kunden auch explizit ausweisen, dass die erhobenen Gebühren auch in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien reinvestiert werden. Meistens wird Ökostrom aber nur rein buchhalterisch ausgewiesen, indem der im Stromnetz vorhandene Mix aus unterschiedlichen Erzeugern entsprechend verschoben wird. Das heißt: Bezieht ein Stromkunde explizit Ökostrom, so ändert sich bei dem Durchschnittskunden der Stromanbieter der Mix zwischen Strom aus anderen Quellen (Kohle, Atomkraft) und erneuerbaren Energien ohne direkte Konsequenz für ein zusätzliches Angebot von Strom aus erneuerbaren Energien im Netz. Es müsste damit bei einem Verweis auf den Bezug von Ökostrom auch auf einen dadurch induzierten Zubau erneuerbarer Energien durch den Stromlieferanten verwiesen werden. Im NB 2016 wird aber dazu nur vermerkt, dass der Strombezug für Gebäude der Bundesministerien in Bonn und Berlin über "Rhein Energie" und "Energi Danmark" umgestellt wurde.

Als wichtigste Quelle für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gelten dezentrale Windkraftanlagen. Deren Ausbau wird aber aktuell durch eine Vielzahl von Faktoren behindert. Nicht unwesentlich war dabei bereits in der Vergangenheit, dass die Neuerrichtung oder das sogenannte Repowering von Windenergieanlagen in vielen Teilen Deutschlands mit der Behauptung verhindert wurden, diese würden die Funktionstüchtigkeit von Flugsicherungsanlagen stören. Dieses betraf in besonderem Maße auch die Nähe zu Militärflughäfen. [62]


4.2 Betriebliche Energieeffizienz von Liegenschaften

Die Verbesserung der Energieeffizienz bei der Nutzung von Liegenschaften der Bundeswehr wird in allen bisher vorgelegten Nachhaltigkeitsberichten detailliert behandelt. Da in den Nachhaltigkeitsberichten auch der steigende Anteil von Ökostrom thematisiert wird, der sich im Wesentlichen aus dem Bezug von Stromanbietern ergibt, werden auch bei gleichbleibendem Verbrauch von elektrischem Strom die rechnerischen CO2-Emissionen reduziert. Ein Energiemanagementsystem nach dem seit einigen Jahren aktuellen Standard gemäß ISO 50.001 ist aktuell erst zur Einführung vorgesehen. Dieses ist insofern verwunderlich, da an Bundeswehrstandorten bereits seit den 90er Jahren eine elektronische Verbrauchs-Buchhaltung erfolgt, z.B. in Form von standardisierten Heiztagebüchern. Eine darüber hinaus gehende Nutzung von Verbrauchsdaten durch systematischen Abgleich und zeitnahe Beobachtung mittels qualifizierter Mitarbeiter ist heute bei den meisten Betreibern großer Liegenschaftsbestände üblich, z.B. bei Kommunen. Was ein Energiemanagementsystem beinhaltet, ist z.B. in dem NB 2018 des österreichischen BMLV beschrieben, wo auf die bereits erfolgte Einweisung eines solchen Systems verwiesen wird:

"Ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) ist ein Werkzeug, um Verbesserungen im Energiebereich kontinuierlich umzusetzen. Bei der Einführung eines solchen wird zunächst der energietechnische Zustand des Unternehmens einer umfassenden Bestandsaufnahme unterzogen. Hierbei werden Themen wie die Erfassung der Energiedaten, die Ermittlung der wesentlichen Energieverbraucher und die Analyse der Energiekosten betrachtet. Basierend auf dieser Ist-Erhebung werden konkrete Vorschläge für Effizienzsteigerungsmaßnahmen erarbeitet und deren Umsetzung überprüft." [63]


4.3 Ziviles Fuhrparkmanagement

Mit der Ausgründung der BwFuhrparkService GmbH im Jahr 2002 erfolgte einmal der schrittweise Umstieg der Bundeswehrverwaltung auf kleinere und verbrauchsarme (Zivil-)Fahrzeuge, aber auch eine Reduzierung des Fahrzeugbestandes durch ein behördeninternes Carsharing-Modell. Insgesamt sind derzeit über 30.000 Fahrzeuge im Bestand der BwFuhrparkService GmbH, davon ca. 6.000 Lkw. [64] Dieses Fuhrparkmanagement wurde bereits 2011 von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als vorbildlich im Vergleich zu anderen Bundesbehörden anerkannt, wobei sich die DUH im Wesentlichen auf die durchschnittlichen CO2-Emissionen, d.h. den CO2-Flottenverbrauch pro 100 km, bezog. Die Darstellung im NB 2018 zeigt jedoch, wie beschränkt und teilweise irreführend die Fixierung auf eine einzelne Kennzahl sein kann, in diesem Fall der durchschnittliche CO2-Ausstoß der handelsüblichen Pkw/Vans. Dort wird bedauernd festgestellt [65], dass "einige Hersteller ... im Sinne der Stickoxid-Minderung - insbesondere in den bei der Bundeswehr stark vertretenen Segmenten - kein besonders verbrauchsarmes Fahrzeug mit Dieselmotor mehr im Angebot [haben]". Zum Hintergrund: Bei Dieselmotoren können elektronisch die Einstellungen zum Ablauf des Verbrennungsprozesses so optimiert werden, dass entweder eine Minimierung der CO2-Emissionen oder der Stickoxid-Schadstoffe erfolgt. Der Dieselskandal um die weit überhöhten Stickoxid-Emissionen gegenüber den offiziellen Prüfstandswerten hatte zur Konsequenz, dass seitens der Hersteller per Software-Updates eine Anpassung zur Minimierung der Stickoxid-Emissionen, aber zu Lasten der Verbrauchswerte und damit der CO2-Emissionen erfolgte. Wenn nun die Gesundheitsbelastungen durch Stickoxide aufgrund der (erzwungenen) Maßnahmen der Pkw-Hersteller reduziert werden und der CO2-Ausstoß darüber leidet, offenbart sich hiermit zumindest indirekt eine Greenwashing-Funktion dieser Kennzahl. In diesem Sinne kritisch zu sehen ist auch der über die letzten Jahre schrittweise reduzierte CO2-Ausstoß, der sich mit der relativ kurzen Nutzungsphase neuer Pkw durch die Bundeswehr ergibt. Das heißt: Der höhere Verbrauch ausgemusterter Fahrzeuge des Bw-Fuhrparks schlägt dann bei den Nachnutzern zu Buche.

Unerwähnt bleibt natürlich, dass im operativen Bereich die Ver brauchsdaten sich in völlig anderen Dimensionen bewegen. Gilt für einen zivilen Kleinwagen im Idealfall ein Verbrauch von 5 Liter auf 100 km, so verbraucht ein Panzer Leopard 2 im Gelände ca. 530 Liter und auf der Straße ca. 340 Liter auf 100 km. [66]

Es ergibt sich damit eine widersprüchliche Gesamtbewertung. Positiv ist, dass das "Downsizing" der zivilen Fahrzeuge und die auf einem internen Carsharing-Modell beruhende Reduzierung des Flottenbestandes als Suffizienzstrategie positiv zu würdigen ist. Dass die (CO2)-Effizienzstrategie hingegen als fragwürdig und eher als Greenwashing-Element bezeichnet werden kann, ist dem gegenüber ein nachrangiger Kritikpunkt. Die faktische Suffizienzstrategie wird aber als solche im NB nicht dargestellt. [67] Anzumerken ist aber, dass damit längst nicht alle Optionen genutzt werden. Zum Vergleich: Das britische MOD diskutiert in seinem Nachhaltigkeitsbericht 2017/2018 unter der Rubrik Business Travel die Optionen von Verkehrsvermeidungen durch Videokonferenzen, was eine konsequentere Herangehensweise aufzeigt. Negativ zu bewerten ist, dass in allen bisherigen NB keine Gesamtdarstellung des Flottenverbrauches erfolgt, d.h. in ähnlicher Darstellung wie für die Liegenschaften. In Großbritannien, Kanada und Dänemark erfolgt dieses detailliert.


4.4 Naturschutz

In der IMI-Studie "Grüner Tarnanstrich fürs Militär?! Das Greenwashing der Bundeswehr am Beispiel ausgewählter Truppenübungsplätze" wurde bereits 2016 die Behandlung des Naturschutzes durch die Bundeswehr ausführlich dargestellt. [68]

Im NB 2012 heißt es als Schlussbemerkung zum Naturschutz:

"Selbst in einem rein auf militärische Aktivitäten ausgerichteten Umfeld, wie der Nutzung von Truppenübungsplätzen, leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Dies zeigt sich eindrucksvoll daran, dass rund zwei Drittel der Fläche der Truppenübungsplätze dem besonderen Schutz nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. nach der Vogelrichtlinie unterliegen - nicht trotz sondern wegen der militärischen Nutzung!"

In einem aktuellen Beitrag für die Wissenschaftszeitschrift Spektrum wird darauf verwiesen, dass diese Biotope genau den militärischen Erfordernissen entsprechen:

"Für ihre Schießübungen brauchen die Soldaten große Bereiche mit freier Sicht wie Heiden, Wiesen oder Sandflächen. Dazu werden meist im Zentrum aktiver Übungsflächen eine Fläche durch Mahd, Beweidung oder Feuer nahezu frei von Gehölzen gehalten. Gerade diese Offenlandbereiche sind in unserer von Wäldern und Landwirtschaft geprägten Landschaft sonst Mangelware. Entsprechend viele seltene Arten siedeln sich an." [69]

Auf die notwendige Gesamtbetrachtung von Natur- und Umweltschutz hat bereits 2011 Götz Brandt verwiesen. [70] Bezüglich Truppenübungsplätzen wurde von ihm vermerkt:

"Der Militärapparat eines Truppenübungsplatzes verursacht Umweltbelastungen wie ein großer Industriekomplex (Krusewitz, K. 1985). Auch Truppenübungsplätze und Schießanlagen sind mit Umweltgiften belastet. [...]

Truppenübungsplätze sind vor allem durch Benzin, Diesel, Öl und Reinigungsmittel verseucht. In geringem Umfang geht die Umweltgefährdung auch auf das Verschießen von Munition zurück (Piper, G. 2003). Zu Altlasten, die auf den Gebrauch von Munition zurückzuführen sind, gehören Cadmium aus Signalpatronen, Kupfer aus Gewehr- und Zink aus Nebelgranaten (Müntefering o. J.). Die Grenzwerte für Blei wurden im Boden fünffach überschritten (Schmidt-Eenboom, E.; Lauxen, S. 1989) und in Bächen, die aus dem Übungsgebiet herausfließen, wurden Hexogen und Octogen gefunden (Weigand-Angelstein, G. 2001)."

Die Sanierung stillgelegter Truppenübungsplätze ist deshalb nur mit gewaltigen Kosten möglich. Das deutsche Umweltrecht beinhaltet durch zahlreiche Ausnahmeregelungen eine Sonderstellung für das Militär. Die daraus sich ergebenden Risiken und Konsequenzen für den Naturschutz zeigten sich anschaulich am 3. September 2018, als auf dem ca. 1000 ha großen Übungsgelände im niedersächsischen Meppen ein Moorbrand mit verheerenden Folgen - auch wegen der dadurch erfolgten, gigantischen CO2-Emissionen - ausgelöst wurde. Das Feuer brannte über einen Monat lang und erforderte in Spitzenzeiten den Einsatz von täglich bis zu 1.700 Einsatzkräften. [71]


4.5 Umweltschutz und Altlastenbeseitigung

Naturschutz kann nicht losgelöst vom Umweltschutz gesehen werden. Der militärische Übungsbetrieb ist stets verbunden mit Belastungen für natürliche Lebensgrundlagen und Gesundheit von Menschen. Diese sind einmal Lärmbelastungen in unterschiedlicher Ausprägung (Kampfjet-Tiefflüge, Schießbetrieb an Truppenübungsplätzen) sowie Schadstoffeinträge in den Boden, die auch zu Belastungen des Oberflächenwassers und langfristig des Grundwassers führen. Insbesondere betrifft dieses militärische Altlasten, die dem unmittelbaren Militärbetrieb zugeordnet werden. [72] Bis 2003 war deren Behandlung beim UBA angesiedelt. Seitdem liegt diese Thematik in der Verantwortung der Regionalbehörden innerhalb der Bundesländer. [73] Altlastenbeseitigungen selbst liegen aber in der Zuständigkeit der Immobilienbesitzer, d.h. vor allem der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie des verantwortlichen Betreibers (BMVg-Amt IUD), sofern es sich um noch genutzte Militärstandorte handelt. Dadurch gibt es auch eine Parallelität von behördlichen Aktivitäten bzw. einen Abstimmungsbedarf. So führen alle Regionalbehörden intern ein Altlastenkataster (d.h. unabhängig von einer Vorgeschichte als Militärstandort), während das Bundesamt IUD ein eigenes Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz (INSA) im Einsatz hat.

Als derzeit größtes Problem sowohl an vorhandenen wie auch stillgelegten Militärstandorten gilt die Belastung mit PFC. Diese Chemikalien wurden vor allem bei Bundeswehr-Fliegerhorsten und US-Militärbasen im Löschschaum bei Feuerwehrübungen mit Kerosinbränden eingesetzt. [74] Dieses war bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen im Bundestag. [75] Deutschlandweit gelten 23 frühere und aktuell genutzte Standorte nachweislich als PFC-belastet. Verdachtsfälle bestehen zusätzlich bei etwa 100 Standorten, wobei es sich von wenigen Ausnahmen abgesehen um (frühere) Militärstandorte handelt. Es ist keineswegs spekulativ, wenn man davon ausgeht, dass bei den Verdachtsfällen eine solche Belastung auch tatsächlich besteht. Wegen des mit der Prüfung von Verdachtsfällen verbundenen messtechnischen Aufwandes dürfte in diesen Fällen zumeist unklar sein, ob hier tatsächlich behördliche Aktivitäten erfolgen. Im NB 2016 ist dazu ein "Phasenschema zum Altlastenprogramm der Bundeswehr" aufgeführt. Dieses hat die Form eines Organigramm-Ablaufschemas, wie es bei Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 üblich ist. Allerdings geht aus dem entsprechenden Abschnitt ebenso wenig wie aus den anderen Nachhaltigkeitsberichten hervor, welche konkreten Aktivitäten aufgrund bestehender Altlasten an vorhandenen und nicht mehr benutzten militärischen Standorten erfolgen. Die Beseitigung militärischer Altlasten an Standorten mit vorgesehener Nachnutzung erfordert vor allem eine komplexe Zusammenarbeit vom Alteigentümer (d.h. der BImA), dem Neueigentümer (i.d.R. eine Kommune) und dem Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde. Inwieweit hierbei das Bundesamt IUD eingebunden wird, dürfte sich deshalb nur fallweise ergeben. Interne Organigramme der IUD können deshalb nur einen Teil der Projektszenarien abdecken und sind deshalb als Bestandteil eines NB deplatziert.


4.6 Rüstungskontrolle

Im NB 2018 taucht der Abschnitt Rüstungskontrolle als Kap. 5 auf, unter Bezugnahme auf das SDG-Unterziel 16.4, das in der deutschen Fassung hier wie folgt zitiert wird:

"Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen."

Die Grundlage dieses Kapitels im NB 2018 ist die Bezugnahme auf den Nachhaltigkeitsindikator "Frieden und Sicherheit" der Agenda 2030, wie er in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 umschrieben ist, mit "Projekte zur Sicherung, Registrierung und Zerstörung von Kleinwaffen und leichten Waffen durch Deutschland", wobei dort als Zielvorgabe mindestens 15 Projekte jährlich genannt werden. Dazu wird auf den beispielhaften Einsatz von Experten der Bundeswehr in einem Projekt in Kenia verwiesen. Tatsächlich ist dieses Kapitel das einzige, das im NB 2018 - wenn auch nur indirekt - auf Auslandseinsätze der Bundeswehr verweist, die auch in den NB 2012, 2014 und 2016 überhaupt nicht erwähnt werden (vgl. dazu die tabellarische Aufstellung im Abschnitt 3.3).

Angesichts des hohen Anteils der deutschen Rüstungsindustrie am weltweiten Kleinwaffenexport bestünde eine Strategie nach Agenda 2030 darin, diesen zumindest soweit drastisch zu reduzieren, dass eine (illegale) Proliferation ausgeschlossen würde. Unter dieser Voraussetzung könnte man die beschriebenen Aktivitäten als operative Ergänzung eines strategischen Zieles bezeichnen und als nachhaltige Bundeswehreinsätze deklarieren. Bei der im NB 2018 derart aufgeführten Rüstungskontrolle handelt es sich jedoch um eine polizeilich-/kriminalistische Aufgabe, wenn man dem Wortlaut des SDG-Unterziels 16.4 folgt. Interessant ist, dass zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen auch die "Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" gehört. Wissenswert wäre deshalb, inwieweit bei der so benannten Rüstungskontrolle bisher auch deutsche Kleinwaffen zum Vorschein gekommen sind und inwieweit diese unter Umgehung der offiziellen Exportgenehmigungen erfolgte. Da diese und andere Details jedoch im NB 2018 fehlen, bleibt dieses Kapitel praktisch nebulös. Lediglich aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 erfährt man auf Seite 40 unter Bezug auf das SDG-Unterziel 16.2, dass hierzu "mindestens 15 Projekte jährlich bis 2030" vorgesehen sind.

Festzuhalten ist: Es gibt innerhalb der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 keine Strategie zur Rüstungskontrolle geschweige denn Abrüstung. Die im NB 2018 als solche dargestellte Rüstungskontrolle ist deshalb bestenfalls nur ein Feigenblatt.


4.7 Korruptionsbekämpfung

Noch verwunderlicher ist, dass die Korruptionsbekämpfung im NB 2018 ein eigenes Kapitel einnimmt. Während demnach bei alltäglichen Beschaffungsmaßnahmen innerhalb des BMVg-ähnlich wie bei anderen Bundesbehörden - strikt auf Regularien wie das Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen geachtet wird, bleibt hier völlig außen vor, dass milliardenschwere Rüstungsprojekte zumeist in schwer durchschaubaren, politischen Entscheidungsprozessen auf den Weg gebracht werden. Jüngstes Beispiel dafür ist das Gerangel um den deutsch-französischen Kampfpanzer MGCS und das Kampfflugzeug FCAS. [76]

Ein weiterer Kritikpunkt ist hierbei auch, dass die im NB 2018 relativ detaillierte Darstellung innerbehördlicher Prozesse zur Korruptionsbekämpfung sich nur auf die Darstellung von internen Richtlinien beschränkt, was für einen Außenstehenden keine Beurteilung erlaubt, ob diese tatsächlich umfassend wirksam sind. Beispielhaft dafür stehen aktuelle Korruptionsvorwürfe, die gegen das Verkehrsministerium erhoben werden. Der Bundesrechnungshof wirft dabei dem Ministerium vor, "die vorgesehenen Gefährdungs- und Risikoanalysen teilweise nicht turnusgemäß durchgeführt oder nicht anlassbezogen aktualisiert" zu haben. [77]

Ansonsten liegt auch eine Ironie darin, dass in den Ländern mit der bisher längsten Bundeswehrpräsenz, nämlich Afghanistan und Kosovo, die behördliche Korruption nach wie vor auf hohem Niveau vorhanden ist (vgl. dazu auch die Ausführungen unter Abschnitt 3.3.).


4.8 Sonstige Themen

Weitere Einzelthemen der Nachhaltigkeitsberichte - wie in der Auflistung in Kap. 3 bereits enthalten - sind die sozialen Kriterien: Anteil von Frauen in Führungspositionen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gesundheitsversorgung. Diese Themen sollen hier nicht kommentiert werden, da sie nicht im Kontext einer ökologisch definierten Nachhaltigkeit stehen, sondern sich aus dem im Abschnitt 1.3 kritisch kommentierten Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit ergeben.

Ökologische Themen sind hingegen noch die im NB 2018 unter Punkt 10 ("Nachhaltige öffentliche Beschaffung") aufgeführten beiden Unterpunkte. In 10.1 "Energieeffiziente Rechenzentren" wird auf eine initiale IT-Beschaffungsstrategie verwiesen. Zu 10.2 Recyclingpapier ist anzumerken, dass es sich hier um das einzige Einzelthema im NB 2018 handelt, wo definierte Zielvorgaben vorhanden sind. [78]


5. Fazit

Auch durch das Militär wird der Klimawandel bereits seit langen Jahren als Bedrohung angesehen. Aufgrund entsprechender Arbeitspapiere lässt sich dieses über den Zeitraum der letzten 15 bis 20 Jahre nachvollziehen. Dieses findet sowohl in offiziellen Strategiepapieren von mehreren NATO-Mitgliedsländern wie Kanada, Großbritannien und Dänemark wie auch inoffiziellen Arbeitspapieren des Pentagon seinen Niederschlag. Dabei wird natürlich nicht die eigene Existenzberechtigung infrage gestellt, sondern mit dem Klimawandel ein neuer Gegner identifiziert, der neue Aufrüstungsmaßnahmen erfordert ("Climate Resilience"). Für die deutsche Politik bzw. das BMVg gilt dabei, dass der Klimawandel als Hebel für weitere Auslandseinsätze der Bundeswehr anzusehen ist. Dabei sind bis heute in den Nachhaltigkeitsberichten des BMVg die Bundeswehr-Auslandseinsätze ein unbeschriebenes Blatt. Damit bleibt das BMVg weit hinter anderen NATO-Länder zurück, die nicht nur über "sustainable operations" schwadronieren, sondern mit Schlagwörtern wie "Green Defence" ihre Greenwashing-Strategien propagieren. Hierbei spielen eigene Nachhaltigkeitsstrategien und regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte eine wichtige Rolle. In unterschiedlicher Ausprägung erfolgt darin auch eine Darstellung des Ressourcenverbrauchs anhand von definierten Ressourcen- und CO2-Reduktionsziele, d.h. die für NB erforderlichen Schlüsselelemente, wie sie aber bei den NB des BMVg fehlen. Eine besondere Rolle spielen hierbei die UN-Nachhaltigkeitsziele. Ob mit oder ohne Nachhaltigkeitsstrategie: Deren Gebrauch bzw. Missbrauch erfordert eine umfassende zivilgesellschaftliche Aufklärung, um diese aus dem Schattendasein im politischen Diskurs heraus zu bringen.

Auch nach Vorlage von mittlerweile vier, bzw. offiziell drei Nachhaltigkeitsberichten des BMVg gibt es dort keine Nachhaltigkeitsstrategie. Dieses wird auch nicht durch den aktuellen Rückgriff auf die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 kompensiert. Die inhaltliche Rückständigkeit der BMVg-Nachhaltigkeitsberichte ist aber leider nur ein Abbild dessen, was seitens der bisherigen Bundesregierungen gegen den Klimawandel unternommen wurde. Dieses Thema wird durch das BMVg erst in dem letzten NB 2018 überhaupt erwähnt und auch nur indirekt in Bezug auf die UN-Nachhaltigkeitsziele. Es gibt deshalb viele Gründe, von der Bundesregierung hierzu eine überfällige Positionierung einzufordern. [79]

Trotz des seit 2012 erheblich entwickelten Aufwandes in der Darstellung hat sich inhaltlich bei den Nachhaltigkeitsberichten eher wenig geändert. Auch die in der Ausgabe 2018 hinzu gekommene Fokussierung auf die Agenda 2030 kann kaum den dürftigen Inhalt überdecken. Die größten Unterschiede lassen sich bei den Einleitungen feststellen, wo der Begriff Nachhaltigkeit einigen Drehungen und Wendungen unterworfen wird. Entscheidender und durchgängiger Kritikpunkt ist aber, dass mit dem seit 2014 geltenden Titel "Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr" eine Vernebelung des Betrachtungsgegenstandes erfolgt. Es wird damit in erster Linie auf Maßnahmen der Behörde verwiesen, die in den standortbezogenen Bereichen Immobilien, Logistik und Infrastruktur angesiedelt sind und damit für die mittlerweile als Kernaufgabe definierten Auslandseinsätze der Bundeswehr nur nachrangige Bedeutung haben. Doch selbst bei den behandelten Einzelthemen fällt die Bilanz insgesamt sehr dürftig aus. Lediglich beim Fuhrparkmanagement ergibt sich trotz vorhandener Kritikpunkte eine positive Bewertung. Selbst bei eigentlich für die Bundeswehr unkritischen Bereichen, wie im Bau und energieeffizienten Betrieb von Gebäuden, werden in den Nachhaltigkeitsberichten nur Einzelprojekte und Absichtsbekundungen dargestellt, jedoch keine dem zugrunde liegende Nachhaltigkeitsstrategie des BMVg bzw. darauf beruhende Masterpläne mit belastbaren Zielvorgaben.

Die Bundeswehr ist die größte Institution der Bundesregierung und keine Bundesbehörde. Das klingt trivial, muss aber nach der Lektüre der BMVg-Nachhaltigkeitsberichte so festgehalten werden. Eine vorhandene Nachhaltigkeitsstrategie für (alle!) Bundesbehörden ist deshalb etwas völlig anderes als eine Strategie für eine Institution mit ca. 250.000 zivilen und militärischen Mitarbeitern [80] und einem Jahresbudget von 45 Mrd. Euro. [81] Damit ergibt sich auch: Im Regierungshandeln, das der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zugrunde liegt, ist die Institution Bundeswehr der größte Verursacher von CO2eq-Emissionen. In den USA verursacht das Militär (vor allem durch permanente Auslandspräsenz und Kriegsführung) 77 bis 80% der staatlichen Emissionen, in Kanada liegt dieser Anteil bei über 60%.

Stellt man nun die berechtigte Frage, was diese Institution eigentlich leistet, so lautet die Antwort: Offenbar nichts, was in den Nachhaltigkeitsberichten des BMVg darstellbar wäre. Die Bundeswehr muss man aber nicht nur bei den Nachhaltigkeitsberichten mit deutschen Großunternehmen der Automobil- und Chemieindustrie vergleichen, die als "Global Player" weltweit agieren. Diese legen formal korrekte Nachhaltigkeitsberichte hin, mit denen aber massiv Greenwashing betrieben wird. Dieses erfolgt aus der Not heraus, dass zivilgesellschaftlich deren umweltschädliche Produkte auch immer mehr kritisch gesehen und infrage gestellt werden. Das BMVg versucht hingegen, die Bundeswehr als größte staatliche Institution und als solche auch größten staatlichen Einzelemittenten von Treibhausgasen mit Nebelkerzen bzw. Belanglosigkeiten zum Thema Nachhaltigkeit zu verstecken. Den Greenwashing-Vorwurf könnte man hingegen nur dann erheben, wenn wesentliche Ziele, Missionen und Tätigkeiten der Bundeswehr in entsprechender Weise dargestellt würden. Eine Delegitimierung der Bundeswehr sollte deshalb hier ansetzen und folgende Fragen in den politischen Diskurs zu bringen:

1. Für welche Aufgaben werden vom BMVg (im Haushaltsjahr 2020) 45 Mrd. Euro budgetiert?

2. Wofür könnte man diesen Betrag im Sinne einer nationalen Nachhaltigkeit bzw. einer Suffizienzstrategie am besten einsetzen?

3. Inwieweit ist der aufgeblähte Rüstungshaushalt auch bezüglich der notwendigen Ressourcen für die weltweite Agenda 2030 und den Klimaschutz ein wesentlicher Teil des Problems?


Anmerkungen und Quellenangaben

[1] Brundlandt-Bericht 1987 gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung."

[2] Im Prinzip entspricht Suffizienz auch dem Grundbedürfnis gemäß Definition der Brundtland-Kommission.

[3] Umweltgutachten 2012 des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) bei der Bundesregierung, S. 104, Tab. 3-1

[4] Publikation des Umweltbundesamtes: Wissenschaftliche Untersuchung und Bewertung des Indikators "Ökologischer Fußabdruck" (2007)

[5] ebd., Ziffer 235 / S. 216

[6] Umweltgutachten 2002 des SRU unter Ziffer 30 und 31

[7] Danach kann nur mit der Ökologie als solidem Fundament eine nachhaltige Entwicklung vollzogen werden. Das Drei-Säulen-Modell steht demnach auf "tönernen Füßen".Quelle: BUND Hessen, Herwig Winter Siehe dazu auch die Broschüre des Netzwerkes Umwelt und Klima Rhein-Main 2013.

[8] siehe dazu: Götz Brandt und Wolfgang Borchardt: Politische Begriffe und ihre Anwendung in der Ökologie, aus: Beiträge zur Umweltpolitik der Ökologischen Plattform bei der Partei DIE LINKE, 2017, S.31 ff. mit einer ausführlichen Diskussion zum Umgang mit dem Nachhaltigkeitsbegriff

[9] Eine Zusammenstellung der SDG findet sich z.B. bei Wikipedia unter "Ziele für nachhaltige Entwicklung"

[10] siehe dazu das Basel Institute of Commons and Economics: SDG World Social Capital Monitor

[11] vgl. dazu auch die o.g. Kritik an dem Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit

[12] UN-Zwischenbericht 2019: The Sustainable Development Goals Report 2019 und SDG Global Indicator Framework

[13] Deutsche Bundesregierung: Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie 2016

[14] Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Natur Deutschland (BUND) zur DNS 2016

[15] Siehe dazu auch die grundsätzlichen Ausführungen in der IMI-Studie 11/2016: Grüner Tarnanstrich fürs Militär?! Das Greenwashing der Bundeswehr am Beispiel ausgewählter Truppenübungsplätze.

[16] siehe dazu Wikipedia: "Corporate Social Responsiblity"

[17] IÖW und future: Ranking der Nachhaltigkeitsberichteunter:

[18] Publikation des Umweltbundesamtes: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - Status Quo Report Deutschland 2007

[19] Publikation des Umweltbundesamtes (2. Auflage 2009)

[20] Zum Zitat aus dem NB der armasuisse: Dieses ist eine typische Definition, wie sie auch von anderen Dienstleistern erfolgt, die als eigenständiges Unternehmen agieren und als eigenes Kerngeschäft die Sekundärprozesse anderer Unternehmen verwalten.

[21] Direkt vergleichbar wäre das Unternehmen armasuisse Immobilien eher mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welches die Eigentümerfunktion für Liegenschaften der Bundeswehr wahrnimmt. Diese beschäftigt sich zwar z.B. auch mit erneuerbaren Energien und energiebewusstem Verhalten der Beschäftigten in Liegenschaften des Bundes, erstellt aber selbst keine Nachhaltigkeitsberichte. Siehe dazu die Homepage der BImA zu dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Motivationskampagne "mission E".

[22] Bundestags-Drucksache 19/9822, Seite 31

[23] Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Mai 2019)

[24] Nachhaltigkeitsbericht des heutigen Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (2011)

[25] Die Landesregierung Baden-Württemberg hat hierfür eine eigene Homepage (Nachhaltigkeitsstrategie), wo die NB der einzelnen Ministerien abrufbar sind.

[26] Bundeswehr-Weissbuch 2016, Seite 127

[27] BMVg-NB 2012: nicht auf der BMVg-Homepage, aber noch abrufbar auf dem Server der Bundesregierung

[28] Für eine weitergehende Analyse der zivil-militärischen Zusammenarbeit sei vor allem auf das umfangreiche Artikelarchiv des Onlinedienstes German Foreign Policy verwiesen, das aber nur für Abonnenten zugänglich ist.

[29] BMVg-NB 2016

[30] BMVg-NB 2018

[31] Siehe dazu auch die detaillierte Kritik unter 4.6 zur Rüstungskontrolle, die sich auf das SDG-Unterziel 16.2 bezieht

[32] BMVg: Der Klimawandel: Herausforderungen für die Bundeswehr (17.6.2019)

[33] Die "unfertige" Peak-Oil-Studie aus dem Jahr 2010 ist heute noch im Netz abrufbar, z.B. auf der Homepage von Norbert Rost (Peak-oil.com) Eine gute Zusammenfassung der damaligen Debatte um diese Studie und die hierzu erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung findet sich noch im Archiv der AG Friedensforschung an der Uni Kassel Kritisch anzumerken ist zu dieser Studie, dass diese erst 2010 erstellt wurde. In den USA wurde die Peak Oil-Problematik bereits 10 Jahre früher untersucht. Unter dem US-Vizepräsidenten Dick Cheney wurde Anfang 2001 eine Energiekommission eingerichtet, die zu folgenden Ergebnissen führte: 1. "Sicherung" der Erdölressourcen im Irak 2003 und 2. Aufhebung der Umweltverträglichkeitsprüfungen durch die staatliche Umweltbehörde EPA bei Gewinnung von Öl und Gas mittels Fracking. Letzteres führte ab 2006 zum Frakking-Boom in den USA und einer vorübergehenden (!) Entschärfung des Peak-Oil-Problems.

[34] Planungsamt der Bundeswehr: Teilstudie 2 - Klimafolgen im Kontext (2012) Auch hier zeigt sich die Rückständigkeit der Wahrnehmung von Umwelt- und Klimaproblemen durch die Bundeswehr. Diese Studie wurde 2011 unter dem Eindruck des "Arabischen Frühlings" erstellt und betrachtet den Klimawandel nur als ein Problem für die sog. MENA-Länder (Nordafrika und Naher Osten).

[35] Planungsamt der Bundeswehr: Konzeption der Bundeswehr (2018)

[36] An dieser Stelle wird nur auf die innere Logik Bezug genommen, wenn von Legitimität die Rede ist. Kein Gegenstand dieser Studie ist hierbei, wie Auslandseinsätze politisch zu bewerten und inwieweit diese völkerrechts- und grundgesetzkonform sind.

[37] Siehe dazu Wikipedia-Artikel: "Deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan" und Bundestags-Drucksache 17/1713 vom 2.12.2010: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus der Fraktion DIE LINKE zu "Kosten der militärischen Intervention in Afghanistan" ie tatsächlichen Kosten dürften Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung allerdings weit über den offiziellen Zahlen liegen. Siehe IMI-Standpunkt 2010/18.

[38] rt.com vom 27.7.2018: "US wasted $15.5bn of taxpayer monex in Afghanistan - govt watchdog"

[39] siehe z.B. German Foreign Policy (nur für Abonnenten zugänglich) vom 7.9.2016: "Gegen die kosovarischen Eliten, die sich unter der Aufsicht insbesondere der EU in Pristina an der Macht halten, werden ungebrochen schwere, ja schwerste Vorwürfe wegen Korruption und wegen Kriegsverbrechen erhoben. EULEX ist es, wie Beobachter kritisieren, seit dem Beginn ihrer Arbeit im Jahr 2008 nicht gelungen, auch nur einen einzigen führenden kosovarischen Politiker einer Verurteilung wegen Korruption zuzuführen."

[40] siehe Friedensjournal Nr. 3/2019: Interview mit Werner Ruf: Was macht die Bundeswehr in Mali?

[41] Siehe dazu den Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 26.9.2019: "Spezialkräfte der Bundeswehr aus Auslandseinsätzen abziehen und auflösen".

[42] Peak-Oil-Studie 2010, Seite 75. Dieser Passus fehlt in der 2012 vorgelegten Fortschreibung.

[43] Siehe IMI-Studie 2019/7: Das US-Militär: Auf Kriegsfuß mit dem Klima

[44] IPCC-Guildelines zur Erfassung der Nationalen
Inventarberichte aller Treibhausgasemissionen (2006)

[45] Umweltbundesamt: Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2017

[46] Ebenda, Tab. 103

[47] Publikation des Britischen Verteidigungsministerium s (MOD): Sustainable MOD Strategy Act & Evolve 2015-2025 Vorwort auf der Homepage: "The strategy provides the direction to address risks to our business and capabilities during 2015 to 2025, which if made more sustainable, will enable us to be more efficient, resilient and adaptable to the future. It will be supported by a delivery plan which sets out in more detail, the actions to support the achievement of the objectives and monitoring arrangements to measure our success."

[48] Homepage des Kanadischen Verteidigungsministeriums (DND): Defence Energy and Environment Strategy

[49] Publikation des Dänischen Verteidigungsministeriums: Environment and Energy Strategy 2016-2020

[50] Als neueste Studie aus dem Umfeld des Pentagons wurde 2019 vom US Army War College vorgelegt: "Implications of Climate Change for the U.S. Army".Quelle: . Interessant ist auch die Schlussfolgerung der Autoren mit einer versteckten Kritik an Donald Trump als Klimaleugner. Die Autoren verweisen auf den Überfall Nazi-Deutschlands in die Sowjetunion am 22.6.1941. Dieser Überfall könne angesichts der militärischen Vorbereitungen mit dem Aufmarsch von deutschen 150 Divisionen keine Überraschung gewesen sein. Überrascht worden sei nur eine Person: Josef Stalin.

[51] UK Ministry of Defence: "Sustainable MOD - Annual Report 2017/18

[52] Ebenda: Domestic Business Travel beinhaltet hier nicht nur den zivilen Fuhrpark, sondern auch Dienstreisen per Bahn und Flugzeug.

[53] Der Wert für 2018-2019 stammt nicht aus dem Nachhaltigkeitsbericht, sondern dem "Annual Report and Accounts 2018-2019" des MOD.Quelle:

[54] Dänisches Verteidigungsministerium: Klimaregnskab (Nachhaltigkeitsbericht) 2017

[55] Österreichisches Verteidigungsministerium: Nachhaltigkeitsbericht 2018

[56] US Department of Defence: 2017 Sustainable Ranges

[57] Kanadisches Verteidigungsministerium: Departmental Plan DND 2018-2019

[58] Vortragsunterlage des kanadischen Militärs zu "Climate Change Symposium" 2018: "The Green Military Defence Energy and Environment Strategy"

[59] Angaben enthalten in Antwort auf Kleine Anfrage aus der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 24.4.2019 (Bundestags-Drucksache 19/9613)

[60] Sustainable Building for military Infrastructure - Oct. 2000 - Feb. 2003

[61] EDA Fact Sheet: European Armed Forces go green, sowie Broschüre "Military Green - Energy & Environment at the European Defence Agency" - beide aus dem Jahr 2012

[62] Dokumentiert ist dieses mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.4.2015 (Bundestags-Drucksache 18/4675).

[63] a.o.a.O. Seite 34

[64] Eine gute Übersicht zum BwFuhrparkService erhält man über den entsprechenden Wikipedia-Eintrag.

[65] a.o.a.O. Seite 22

[66] Detaillierte technische Daten z.B. abrufbar auf der Homepage von Patrick Harke aka Kickapoo ("Virtuelle Panzergrenadierbrigade 37")

[67] Im BMVg-Nachhaltigkeitsbericht ist diese faktische Suffizienzstrategie überschrieben mit "Effizienzsteigerungen bei der Deckung des Mobilitätsbedarfs", was eine unsinnige Formulierung ist, wenn man die Effizienz-Definition zugrunde legt, wie im Abschnitt 1.2 dieser Studie dargestellt.

[68] IMI-Studie Nr. 11/2016: Grüner Tarnanstrich fürs Militär?! - Das Greenwashing der Bundeswehr am Beispiel ausgewählter Truppenübungsplätze

[69] Artikel als PDF abrufbar bei Informationsdienst Umwelt und Militär

[70] Ökologische Plattform bei der Partei Die Linke, 2011: Im Krieg und im Frieden - Militär vernichtet Umwelt

[71] Interessant ist, dass dieses auch auf der Homepage des Bundeswehramtes IUD mit einer Pressemitteilung vom 3.9.2019 offen dargestellt wird. -. Siehe auch den unter Abschnitt 1.5 erfolgten Verweis auf selbige Homepage: "Bundeswehr und Umweltschutz - ein unzertrennliches Paar"

[72] Das Umweltbundesamt weist aber darauf hin, dass der Begriff "Militärische Altlasten" in Deutschland - im Unterschied zu anderen Ländern - rechtlich nicht spezifiziert ist.

[73] Regierungspräsidien bzw. in Rheinland-Pfalz die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD)

[74] Eine Zusammenstellung von Materialien zu dieser Thematik, einschließlich Verweisen auf parlamentarische Anfragen bzw. Auskünfte findet sich im Informationsdienst Umwelt und Militär

[75] So z.B. mit Bundestags-Drucksache 19/11504 vom 11.7.2019, wo die Antworten jedoch unzureichend ausfielen bezüglich der tatsächlich erfolgenden Aktivitäten zur Beseitigung von Altlasten. Siehe dazu deshalb auch die darauf Bezug nehmende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12.8.2019 (Bundestags-Drucksache 19/12284)

[76] siehe dazu den IMI-Standpunkt 2019/050: Beschleunigte Rüstungsgroßprojekte von Jürgen Wagner

[77] zitiert nach: ZEIT ONLINE vom 9.10.2019

[78] Ziele sind: Anteil von Recyclingpapier mit "Blauer Engel" bis 2020 auf 95% steigern. Im Impressum des NB 2018 heißt es: "Der vorliegende Bericht wurde klimaneutral auf 100 % FSC sowie mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" zertifiziertem Recyclingpapier gedruckt." Sowohl FSC und "Blauer Engel" wären Gegenstand kritischer Analysen, was hier aber den Rahmen sprengen würde.

[79] Bundestags-Drucksache 19/13708: Das Militär und der Klimawandel - Die ökologischen Kosten der Bundeswehr vom 2.10.2019 (Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

[80] Zu den genauen Personalzahlen und deren Aufschlüsselung siehe den Wikipedia-Eintrag Bundeswehr unter dem Abschnitt Personal

[81] Mit 45 Mrd. Euro im Jahr 2020 wird an dieser Stelle nur auf den Haushalts-Einzelplan 14 Bezug genommen, der vom BMVg verwaltet wird. Nach NATO-Kriterien sind bei den jährlichen Rüstungsausgaben noch weitere 5 Mrd. Euro hinzu zu rechnen. Siehe dazu auch die entsprechende Homepage der Bundesregierung mit den detaillierten und kumulierten Haushaltszahlen.


Die Studie kann gratis heruntergeladen unter:
https://www.imi-online.de/download/IMI-Studie2019-8-Nachhaltig-Web.pdf
oder zum Preis von 1 Euro (ab 10 Stück) unter imi@imi-online.de bestellt werden.
[Anmerkung der Schattenblick-Redaktion:
Die im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen, Tabellen, Links und der Anhang sind dort zu finden.]


Link zur IMI-Mitgliederkampagne
http://www.imi-online.de/2019/01/01/imi-mitgliederkampagne/

*

Quelle:
IMI-Studie 2019/8 vom 20. November 2019
Nachhaltige Bundeswehr?
https://www.imi-online.de/2019/11/20/nachhaltige-bundeswehr/
Herausgeber: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Hechinger Str. 203, 72072 Tübingen
Tel.: 07071/49154, Fax: 07071/49159
E-Mail: imi@imi-online.de
Internet: www.imi-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang