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IMI/431: Der Dresdner Erlass


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Standpunkt 2012/020 vom 29. März 2012 (update, 2.4.2012)

Der Dresdner Erlass
Machtkonzentration durch die Umstrukturierung des Verteidigungsministeriums

von Michael Haid



Gegenwärtig befindet sich die Reform der Bundeswehr in der sogenannten Feinausplanung. In dieser Phase wurde jüngst die Kompetenzverteilung der politischen und militärischen Führungsstruktur des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr völlig neu geregelt. Thomas de Maizière (CDU) unterzeichnete am 21. März 2012 im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden die "Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr".[1] Der Dresdner Erlass trat am 1. April 2012 in Kraft. Er ist der dritte Erlass dieser Art in der Geschichte der Bundeswehr nach dem Blankeneser Erlass von 1970 und dem Berliner Erlass von 2005. In seiner die Unterzeichnung begleitenden Rede bezeichnete der Bundesverteidigungsminister den Erlass als den "zentralen Baustein der Neuausrichtung"[2] der Bundeswehr. Grund genug also, diese Neuregelung im Folgenden genauer unter die Lupe zu nehmen.



Legitimation für die Gegenwart durch Abgrenzung von der Geschichte

Zunächst eine Anmerkung zur Bedeutung des Ortes, an dem die Vorstellung des Erlasses stattfand. Die Wahl des Ortes für die Unterzeichnung sei auf das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden gefallen, um den Unterschied der Funktion der Bundeswehr heute und die des deutschen Militärs vor 1945 zu verdeutlichen. Der Minister betonte einleitend in seiner besagten Rede: "Die Geschichte warf ihre Schatten. Aus diesem Grund habe ich Sie für den heutigen Anlass hier in das Militärhistorische Museum in Dresden gebeten. Dieses Museum ist ein guter Ort, um drastisch den Unterschied vor Augen zu führen, ob Führung im Militär aus undemokratischem Machtstreben oder aus demokratisch gebundenem Verantwortungsbewusstsein heraus ausgeübt wird. In der deutschen Geschichte findet sich dazu mancher Abgrund. Nie wieder sollte eine wie auch immer geartete militärische Führung aus Deutschland zum Nachteil anderer wirken."[3] Und weiter: "Deshalb sind heute, 42 Jahre nach dem Blankeneser Erlass, die Sorgen von früher gegenstandslos geworden. Wir brauchen nicht mehr gegen Gespensterargumente antreten. Wir müssen nicht mehr Organisationsentscheidungen aus Sorge vor Missbräuchen treffen, sondern danach, was wir heute und für die Zukunft brauchen und richtig finden."[4] Offenbar versucht Thomas de Maizière sich mit dieser Argumentation demonstrativ von der Vergangenheit abzugrenzen, damit einen Lerneffekt aus der deutschen Geschichte zu suggerieren und auf diese Weise letztendlich die gegenwärtigen Einsätze der Bundeswehr sowie die Entscheidung, mit diesem Erlass die Kompetenzverteilung in der Führungsebene von BMVg und Bundeswehr neu zu ordnen, zu legitimieren.[5]

Zwar ist die heutige Bundeswehr in vielerlei Hinsicht nicht mit der Rolle des deutschen Militärs in der Vergangenheit vergleichbar. Gegenstandslos sind die Sorgen von früher auch heute jedoch keinesfalls und dürfen es auch nie werden. Von grundlegender Bedeutung muss es nach wie vor sein, dass die Öffentlichkeit über Vorgänge in der Bundeswehr frühzeitig unterrichtet wird, wie eine Kommentatorin der Stuttgarter Zeitung kritisiert: "Dennoch hat de Maizière einen schweren Fehler gemacht. Denn in Abgrenzung zur Wehrmacht der Nazizeit wurden Fragen der Machtbegrenzung und Kompetenzverteilung in den Streitkräften seit Gründung der Bundeswehr stets als hochpolitische und öffentliche Angelegenheiten behandelt. Das ist eine gute Tradition, die de Mazière jetzt (...) geschliffen hat."[6] Denn der Bundesverteidigungsminister habe den Erlass wie eine geheime Kommandosache behandelt. Bis kurz vor der Vorstellung in Dresden hätten selbst Offiziere und Verteidigungspolitiker nichts vom Inhalt der Neuregelungen gewusst.

Des Weiteren müsste eine effektive parlamentarische Kontrolle eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, wenn der Bundesverteidigungsminister dem Anspruch einer Parlamentsarmee gerecht werden wollte. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, wie dieselbe Kommentatorin zurecht aufzeigt. Denn aus folgendem Grund sei außer dem verteidigungspolitischem Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck (CDU), kein anderer Bundestagsabgeordneter in Dresden anwesend gewesen: "Viele Verteidigungspolitiker sind auch verärgert, dass sie heftig kämpfen mussten, um den Zugang des Ausschusses zu den Inspekteuren der Truppe aufrechtzuerhalten. Zunächst sei geplant gewesen, dass die Chefs der Teilstreitkräfte künftig nur noch auf Antrag im Ausschuss erscheinen dürfen und dass sie sich jeden Auftritt im öffentlichen Raum unter Nennung des jeweiligen Themas genehmigen lassen müssen. Drei Fragerunden im Ausschuss habe es gebraucht, bis de Maizières Statthalter, Staatssekretär Stéfane Beemelmans, diese Idee wieder fallengelassen habe."[7]


Kompetenzkonzentration in der neuen Stellung des Generalinspekteurs

Bislang war aus historischen Gründen die Kompetenzverteilung in der Bundeswehr dezentral organisiert. Keine der Spitzenfunktionen bekam besonders viel Macht zugeordnet, um eine Machtkonzentration in den Händen einer oder weniger Personen zu verhindern. Außerdem war die politische Leitung des BMVg nach dem Grundsatz des Primats der Politik immer mit zivilem Personal (bestehend aus dem Minister, seinen zwei parlamentarischen Staatssekretären und zwei beamteten Staatssekretären) nie mit Militärs besetzt. Auch galt eine grundsätzliche Trennung im Geschäftsbereich des BMVg zwischen dem zivilen und dem militärischen Organisationsbereich. Ausdruck hiervon ist, dass - verfassungsrechtlich in Artikel 87b Abs. 1 GG verankert - die Bundeswehrverwaltung als bundeseigene Verwaltung mit eigenem, von den Streitkräften unabhängigem Verwaltungsunterbau geführt wird. Der Bundeswehrverwaltung sind die Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs, insbesondere der Rüstungsgüterbeschaffung der Bundeswehr zugewiesen. Mit Bedacht wurde bei Gründung der Bundeswehr die Verantwortlichkeit für die Beschaffung der Rüstungsgüter nicht in die Hände der militärischen Führungsebene gelegt, sondern einer gesonderten (zivilen) Verwaltung anvertraut (siehe unten). Diese Grundsätze gehören seit dem Dresdner Erlass der Vergangenheit an, beziehungsweise existieren in dieser Form nicht mehr.

Die wesentlichsten Punkte des Erlasses sind, dass erstens die Stellung des Generalinspekteurs der Bundeswehr wesentlich gestärkt wird. Diese Neuerung betonte Thomas de Maizière in seiner Rede ganz besonders: "Der Generalinspekteur wird mit alledem Befugnisse haben, wie kein Generalinspekteur vor ihm. Auch international ist unser 'CHOD' [Chief of Defense, Anm. MH] stark im Vergleich zu vielen NATO-Partnern. Ich halte das für richtig und auftragsangemessen."[8] Der jetzige Generalinspekteur Volker Wieker wird demnach zukünftig höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr und militärischer Berater der Bundesregierung sein. In dieser Funktion ist er für die "Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung einschließlich der Planung und der Weiterentwicklung sowie für die Führung der Streitkräfte verantwortlich."[9]

Im Einzelnen: Der Generalinspekteur wird zukünftig eine Doppelfunktion einerseits als truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten innehaben und andererseits Teil der - bislang rein zivilen - Leitung des BMVg sein, in dieser Funktion aber zumindest noch den Staatssekretären unterstellt bleiben.[10] Zur Wahrnehmung dieser Doppelaufgabe werden für ihn drei Abteilungen mit den Bezeichnungen "Planung", "Führung Streitkräfte" und "Strategie und Einsatz" neu gegründet und ihm unmittelbar zugeordnet.

Daneben obliegt dem Generalinspekteur auch künftig die Steuerung der Auslandseinsätze durch die Abteilung "Strategie und Einsatz" sowie durch das Einsatzführungskommando in Potsdam. Letzteres wird dadurch gestärkt, dass der bisherige Dualismus zwischen einem Einsatzführungsstab im Ministerium und einem Einsatzführungskommando außerhalb des Ministeriums abgeschafft wird.

Zusätzlich ist der Generalinspekteur Vorsitzender eines neu gegründeten Militärischen Führungsrats (MFR). Dieser Rat dient der Vorbereitung von Entscheidungen; ihm wird aber keine formellen Entscheidungskompetenzen zukommen.

Als zweite Neuordnung wird die Position der Inspekteure der militärischen Organisationsbereiche (der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine) sowie der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes abgeschwächt und - anders als bisher - dem Generalinspekteur unterstellt. Die bisherige Doppelrolle der Inspekteure als Abteilungsleiter im Verteidigungsministerium und Führer der jeweiligen Teilstreitkraft wird aufgegeben. Künftig nehmen sie nur noch letztere Funktion außerhalb des Ministeriums wahr.[11]

Als dritte Neuregelung sollen die Abteilungen im BMVg, aber auch nachgeordnete Behörden und Dienststellen, verstärkt gemischt mit militärischem und zivilem Personal besetzt werden.[12] Welche Vorbehalte zivile Dienststellen gegenüber dieser Vermischung haben - abgesehen davon, dass die gegenseitige, traditionelle Abneigung zwischen militärischen und zivilen Abteilungen des BMVg als offenes Geheimnis gilt - verdeutlicht ein Beitrag des Informationsdienstes Griephan. Dieser der Bundeswehr nahe stehende Dienst kommentiert ablehnend einen Artikel der Rheinzeitung vom 12. März 2012, der die Zuführung militärischen Personals in das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), das künftig in das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) aufgehen wird, kritisiert. Für das Verständnis, welche Bedeutung dieser militärisch-zivilen Vermischung behördenintern zukommt (nach der Rheinzeitung komme das Reformprojekt einer Kulturrevolution gleich), sind die bei Griephan wiedergegebenen Äußerungen des Bundesvorsitzenden des Verbands der Beamten in der Bundeswehr sehr aufschlussreich. Der Verbandsfunktionär bemängelt vor allem aus verfassungsrechtlichen Gründen die disziplinarrechtliche Unterstellung von Beamten gegenüber Soldaten: "Denn die personelle Mischkalkulation weckt vor allem Befürchtungen: 'Wir haben ein Problem damit, Spitzenpositionen für beide Bereiche freizugeben', warnt der Bundesvorsitzende des Verbands der Beamten in der Bundeswehr, Wolfram Kamm... Es sei verfassungsrechtlich bedenklich, hohe Posten, die bislang Zivilisten inne hatten, nun auch mit Uniformträgern zu besetzen. 'Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Soldat einem Beamten disziplinarrechtlich vorgesetzt ist.'"[13]

Die einleitend angesprochenen Grundsätze wurden mit der Gründung der Bundeswehr 1956 eingeführt. Sie galten als Absicherung vor einer zu starken Stellung der militärischen Führung im Staat. Mit dem Dresdner Erlass wurde nun ein bedenklicher Schritt in die falsche Richtung unternommen.


Anmerkungen:
[1]‍ ‍Thomas de Maizière: Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012.
[2]‍ ‍Thomas de Maizière: Rede anlässlich der Vorstellung der Nachfolgeregelung zum Blankeneser und Berliner Erlass am 21. März 2012 im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden.
[3]‍ ‍Thomas de Maizière: Rede, aaO.
[4]‍ ‍Thomas de Maizière: Rede, aaO.
[5]‍ ‍Zur legitimierenden Funktion des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr vgl. Thomas Mickan: Wenn der Kontext das Problem ist: Das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden, in: Thomas Mickan/ Lucius Teidelbaum: Das Militärhistorische Museum in Dresden - zwei Blickwinkel, IMI-Standpunkt Nr. 3/2012.
[6]‍ ‍Bärbel Krauß: Schwerer Fehler, in: www.stuttgarter-zeitung.de, 22. März 2012.
[7]‍ ‍Bärbel Krauß: De Maizière sorgt für Ärger, in: www.badische-zeitung.de, 22. März 2012.
[8]‍ ‍Thomas de Maizière: Rede, aaO.
[9]‍ ‍Thomas de Maizière: Grundsätze, aaO, II Nr. 1.
[10]‍ ‍Thomas de Maizière: Ergänzende Festlegungen zu den Grundsätzen für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012.
[11]‍ ‍Vgl. insgesamt zu den Neuregelungen Thomas de Maizière: Grundsätze, aaO; ders.: Ergänzende Festlegungen zu den Grundsätzen, aaO.
[12]‍ ‍Vgl. ausführlicher Thomas de Maizière: Grundsätze, aaO, II Nr. 6.
[13]‍ ‍Griephan Briefe, Nr. 13, 26. März 2012, S. 4.

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Quelle:
IMI-Standpunkt 2012/020 vom 29. März 2012 (update, 2.4.2012)
Der Dresdner Erlass
Machtkonzentration durch die Umstrukturierung des Verteidigungsministeriums
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2012