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IMI/256: Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon - Grundgesetz soll geopfert werden!


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Standpunkt 2009/047 vom 11.8.2009

Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon:
Grundgesetz soll auf dem Altar der Machtpolitik geopfert werden!

Von Jürgen Wagner


Am 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon für verfassungswidrig erklärt. Die zentrale Botschaft des Urteils: Einsätze der Bundeswehr müssen auch künftig vom Deutschen Bundestag genehmigt werden. Dieser Parlamentsvorbehalt gilt auch für EU-Missionen, alles andere verstößt gegen die Verfassung, so das BVG. Damit dürfte aber das in Protokoll 10 des Lissabon-Vertrags verankerte Ziel, künftig EU-Truppen innerhalb von fünf bis 30 Tagen in Kriegseinsätze schicken zu können, an diesem Parlamentsvorbehalt scheitern - zumindest was eine direkte deutsche Beteiligung anbelangt.

Aus diesem Grund laufen derzeit zahlreiche Politiker Amok, sehen sie hierdurch doch Deutschlands Einflussmöglichkeiten in der Europäischen Union gefährdet: "'Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag mehr Unklarheit als Klarheit geschaffen.' Ausdrücklich warnte [Jürgen Rüttgers] davor, dass eine zu große Bindung der Regierung den Einfluss des größten EU-Staates schwächen könnte", so das Handelsblatt (10.08.2009). Eine solche "Einschränkung" deutscher Machtambitionen will man sich auf keinen Fall gefallen lassen. Ein rotes Tuch ist deshalb die CSU-Forderung, die Bundesregierung mit der anstehenden Neufassung des Begleitgesetzes bei Verhandlungen in Brüssel gegebenenfalls an Stellungnahmen des Bundestages zu binden. Auch Juristen wie der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm sparen hier nicht mit Kritik: "Alles, was einem imperativen Mandat nahe käme, würde Deutschlands Gewicht auf europäischer Ebene schwächen", so Grimm gegenüber dem Tagesspiegel (07.08.2009).

Aus diesem Grund wird derzeit zum Generalangriff auf das Grundgesetz und das Verfassungsgericht geblasen. Denn die Frage ist tatsächlich, welches Gericht letztlich bestimmt, was grundgesetzwidrig ist und was nicht, Verfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof (EuGH). Über die Auslegung der in den EU-Verträgen niedergeschriebenen Kompetenzgrenzen der Europäischen Union entscheidet zwar der Europäische Gerichtshof. Allerdings werden diese Verträge von den Mitgliedsstaaten abgeschlossen und jede Bundesregierung hat sich dabei an das Grundgesetz zu halten. Dies wiederum überprüft ggf. das Bundesverfassungsgericht.

Vor diesem Hintergrund ist ein von 30 Juristen unterzeichnetes Dokument, unter ihnen Ingolf Pernice und Franz Mayer, die den Lissabon-Vertrag in Karlsruhe als Bevollmächtigte der Bundesregierung verteidigten, von erheblicher Brisanz. Es fordert, das Verfassungsgericht solle künftig dazu gezwungen werden, Verfahren mit Europabezug vor einem eigenen Urteil dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung zuzuleiten (Telepolis, 11.08.2009). Damit würde künftig ggf. der EuGH darüber entscheiden, ob Entscheidungen der Bundesregierung mit Europabezug dem Grundgesetz entsprechen. Faktisch droht damit, dass die deutsche Verfassung in wesentlichen Bereichen außer Kraft gesetzt werden könnte, die bisherigen Urteile des EuGH jedenfalls sprechen diesbezüglich eine klare Sprache.

Deutschlands Eliten scheinen kaum mehr heilige Kühe zu kennen. So besteht derzeit die reale Gefahr, dass das Grundgesetz auf dem Altar der Machtpolitik geopfert wird.


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Quelle:
IMI-Standpunkt 2009/047 vom 11.8.2009
Ausdruck - IMI-Magazin - August 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2009