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GLEICHHEIT/6135: Bundesverfassungsgericht stellt Freibrief für Geheimdienst aus


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Bundesverfassungsgericht stellt Freibrief für Geheimdienst aus

Von Justus Leicht
22. November 2016


Mit einem Beschluss vom 13. Oktober, dessen schriftliche Begründung vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht dem Auslandsgeheimdienst BND einen Freibrief für die unkontrollierte Überwachung von Kommunikationsdaten ausgestellt. Der zweite Senat entschied, dass die Bundesregierung die sogenannten NSA-Selektorenlisten nicht an den Untersuchungsausschuss des Bundestags übergeben muss. Die Zusammenarbeit der Geheimdienste sei wichtiger als deren Kontrolle.

Selektoren sind Merkmale, nach denen der Bundesnachrichtendienst (BND) aus einem Internetknotenpunkt abgegriffene Datenströme durchsucht. Die Selektorenlisten wurden vom US-Geheimdienst NSA erstellt, an den der BND seine Suchergebnisse weiterleitete.

Angeblich ging es bei dieser von den beiden Geheimdiensten vereinbarten Kooperation zur "Fernmeldeaufklärung" nur um die Überwachung Nicht-Deutscher im Ausland. Tatsächlich wurden aber grundgesetzwidrig auch unzählige deutsche Staatsbürger überwacht. Aus den von BND und NSA ausgewerteten Datenströmen lässt sich ablesen, was Bürger im Internet suchen, lesen, sich ansehen und mit wem sie sich über was austauschen. Ein Großteil ihres Denkens und ihrer Kommunikation unterliegt so der lückenlosen Überwachung.

Nachdem im Sommer 2013 enthüllt worden war, dass BND und NSA auch EU-Vertretungen und deutsche Grundrechtsträger bespitzelt hatten, setzte der Deutsche Bundestag im März 2014 den NSA-Untersuchungsausschuss ein.

Der Ausschuss verlangte von der Bundesregierung die Herausgabe sämtlicher Beweismittel darüber, was der BND über die Bespitzelung deutscher Ziele durch die NSA im Rahmen der beiderseitigen Kooperation wusste. Die Bundesregierung weigerte sich jedoch, die Selektorenlisten herauszurücken, die Auskunft über die ausgeforschten Ziele gegeben hätten. Dagegen erhoben die Fraktionen der Grünen und der Linken Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann gegen die Kläger entschied.

Die Urteilsbegründung folgt demselben Muster, das man schon vom Asylrecht kennt. Die in der Verfassung verankerten Grundrechte werden feierlich bekräftigt und dann in der Praxis für unwirksam erklärt.

Das Gericht stellt fest, dass "eine Sammlung der dem Grundrechtsschutz unterliegenden personenbezogenen Informationen auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar" sei. Weiter erklärt es: "Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss."

Doch dann verwehrt das Gericht dem Parlament unter Hinweis auf die "Funktionsfähigkeit der Geheimdienste" die Kontrolle darüber, ob sich diese auch tatsächlich an Gesetz und Verfassung halten. Ausdrücklich heißt es in der Begründung, die Behauptung der Regierung, dass eine Weitergabe der NSA-Selektorenlisten die Zusammenarbeit und Funktionsfähigkeit der Geheimdienste gefährde, unterliege "nur einer eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Kontrolle".

Mit anderen Worten, der BND bestimmt selbst darüber, welche Akten er herausgibt und welche nicht. Wenn der Geheimdienstmann erklärt: "Was ich da mache, geht Euch nichts an, glaubt mir einfach gefälligst, dass es dem Staatswohl dient", dann erklärt der Verfassungsrichter demütig: "Jawohl, dann wird das wohl so sein."

Und dies obwohl eine Überwachung der Überwacher durch das Parlament in Deutschland ohnehin kaum stattfindet. Das Parlamentarische Kontrollgremium, das dafür formal zuständig ist, unterliegt selbst höchster Geheimhaltungspflicht. Entdeckt es einen Gesetzesverstoß, darf es weder das Parlament noch die Presse informieren.

Setzen die gewählten Abgeordneten, wie in diesem Fall, einen Untersuchungsausschuss ein, der zumindest auf dem Papier ähnlich weitreichende Befugnisse zur Beweiserhebung hat wie ein Gericht, der Zeugen vorladen, Sachverständige einsetzen und Akteneinsicht nehmen darf, erfährt er exakt soviel, wie die Regierung und die Geheimdienste erlauben. Diese Praxis, die den Geheimdienst über das Gesetz und jede ernstzunehmende parlamentarische Kontrolle stellt, hat das Bundesverfassungsgericht nun für rechtens erklärt!

Das Gericht weist die in der juristischen Literatur und in einer sachverständigen gutachterlichen Stellungnahme vor dem Innenausschuss des Bundestages vertretene Rechtsauffassung ausdrücklich zurück, das Argument der Geheimhaltungsbedürftigkeit werde in seiner Reichweite überbetont, die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten überwiege nicht stets gegenüber der parlamentarischen Kontrolle und müsse im Konfliktfall möglicherweise geändert oder eingestellt werden.

Dies könnte, so die Karlsruher Richter, langfristig zu einem Verlust außen- und sicherheitspolitischer Erkenntnisse, zumindest aber zeitweise zu einer "Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und damit einer Sicherheitslücke" führen. Die Bundesregierung habe plausibel erklärt, dass, wenn gegen den Willen der USA Informationen an den Untersuchungsausschuss herausgegeben würden, der Austausch von Erkenntnissen zwischen den Geheimdiensten eingeschränkt oder eingestellt würde.

Die Geheimdienste und die Regierung können mit Billigung des Verfassungsgerichts also praktisch selbst festlegen, inwieweit ihre Tätigkeit durch das Parlament - oder auch Gerichte - kontrolliert wird. Verstöße gegen Recht und Verfassung festzustellen, ist damit nicht möglich.

Der NSA-Untersuchungsausschuss befasst sich nur mit "Ausmaß und Hintergründen der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland". Tatsächlich ist aber auch das Ausland für den Geheimdienst kein rechtsfreier Raum. Die meisten durch die geheimdienstliche Überwachung betroffenen Grundrechte - Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Post- und Fernmeldegeheimnis, Menschenwürde, usw. - sind im Grundgesetz als sogenannte "Jedermannsrechte" formuliert, d.h. sie sind nicht nur Deutschen vorbehalten, sondern stehen von vornherein auch Ausländern zu, auch im Ausland.

Trotzdem hat der Bundestag im Oktober, kurz nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, in einer Gesetzesänderung festgeschrieben, dass der BND im Ausland schrankenlos agieren und dazu auch im Internet nach Belieben Internetknotenpunkte abhören darf.

In der Neufassung des BND-Gesetzes heißt es: "Der Bundesnachrichtendienst darf zur Erfüllung seiner Aufgaben vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt (Telekommunikationsnetze), erheben und verarbeiten (Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung), wenn diese Daten erforderlich sind".

Nach Ansicht des Experten-Anwalts Thomas Stadler stellt sich "schon auf den ersten Blick die Frage, warum man eigentlich von einer Auslands-Auslands-Aufklärung spricht, wenn man inländische Telekommunikationsknoten überwachen will". Technisch sei es gar nicht möglich, den inländischen Telekommunikationsverkehr, der vorwiegend über diese Netze läuft, vom ausländischen zu trennen. "Und das wussten die Abgeordneten des Bundestages sehr genau."

Das BVG-Urteil und die Neufassung des BND-Gesetzes sind Bestandteil einer umfassenden Aufrüstung des Sicherheitsapparats, der Geheimdienste und der Bundeswehr, mit der sich die Bundesregierung auf heftige Klassenkämpfe und scharfe internationale Konflikte vorbereitet.

Der BND ist dabei, aus Pullach bei München in einen gigantischen Bürokomplex an der Berliner Chausseestraße umzuziehen, und zählt schon jetzt über 6000 Mitarbeiter. Sein Etat soll laut geheimen Haushaltsunterlagen, die der Süddeutschen Zeitung, dem NDR und dem WDR vorliegen, im kommenden Jahr um zwölf Prozent auf insgesamt 808 Millionen Euro steigen. Das ist mehr als der Haushalt des Justizministeriums.

21,5 Millionen sind für die Entschlüsselung von Messenger-Diensten wie Whatsapp eingeplant, die von Millionen benutzt werden. Im Haushaltentwurf wird bemängelt, dass der BND wegen ihrer Verschlüsselung "von aktuell weit über 70 verfügbaren Kommunikationsdiensten mit entsprechender Verbreitung nur weniger als 10 erfassen und inhaltlich erschließen kann".

Der Etat des Inlandsgeheimdiensts, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), soll im kommenden Jahr sogar um 18 Prozent auf 307 Millionen Euro steigen. Auch hier dienen die zusätzlichen Gelder neben einer Aufstockung des Personals der umfassenden Überwachung der Bevölkerung. "Das stetig ansteigende Datenvolumen von abgefangenen Chats, Facebook-Posts oder Messenger-Konversationen soll automatisiert sortiert und die Inhalte ausgelesen werden", schreibt dazu die Süddeutsche Zeitung. "Metadaten, die Indizien über Ursprungsort und Teilnehmer von Internet-Kommunikation enthalten, sollen ebenfalls erfasst werden."

Weitere Mittel will das BfV einsetzen, um eine eigene Überwachungssoftware zu entwickeln und sich enger mit den anderen Sicherheitsbehörden zu vernetzen. So sollen die Datenbanken des Ausländerzentralregisters mit denen des Verfassungsschutzes verbunden werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dient dazu, diesem Aufbau eines orwellschen Überwachungsstaats den Weg zu bahnen.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 22.11.2016
Bundesverfassungsgericht stellt Freibrief für Geheimdienst aus
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2016

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