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GLEICHHEIT/5009: Kunduz-Kläger geben nicht auf


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Kunduz-Kläger geben nicht auf

Von Verena Nees
30. Januar 2014



Die Opferfamilien des Bundeswehrmassakers am 4. September 2009 im afghanischen Kunduz geben nicht auf. Nachdem am 11. Dezember letzten Jahres die ersten zwei von 79 Entschädigungsklagen vom Landgericht Bonn abgelehnt [1] wurden, hat jetzt das Bremer Anwaltsbüro von Karim Popal und Peter Derleder einen Antrag auf Berichtigung des Urteils gestellt, über den am 5. Februar 2014 im Landgericht Bonn verhandelt werden soll.

In einer Presseerklärung vom 20. Januar heißt es, dem Gerichtsurteil lägen offensichtliche Fehler zugrunde. Es berufe sich auf "Tatsachen", die weder von den Klägern noch von der Beklagten, dem Bundesverteidigungsministerium, vorgebracht worden seien. Die Anwälte wollen mit ihrem Antrag verhindern, dass die Berufungsinstanz in Köln eine unrichtige und einseitige Darstellung des Landgerichts von vorneherein zur Grundlage für das Berufungsurteil macht.

Es dränge sich der Verdacht auf, schreiben Popal und Derleder, dass das Landgericht zum Teil "den Sachverhalt von dem Einstellungsbeschluss des Bundesgeneralstaatsanwalts im Strafverfahren übernommen hat". Der Generalbundesanwalt hatte eine vorsätzliche Tat des für die Bombardierung verantwortlichen Oberst Klein verneint. In Bonn gehe es jedoch um ein Zivilverfahren, das, anders als das Strafverfahren, die Frage einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung und nicht die eines Tatvorsatzes zu prüfen hatte.

In der Begründung zur Einstellung des Verfahrens hatte der Generalbundesanwalt angeführt, es habe am vom 15. Juli 2009 "ernstzunehmende nachrichtendienstliche Warnhinweise" vor einem Anschlag gegeben, die die Reaktion des Bundeswehrkommandeurs in Kunduz auf die Entführung zweier Tanklaster im September rechtfertigten. Ein solcher Anschlag hat aber nie stattgefunden. Das Landgericht übernahm diese Formulierungen, ohne sie zu prüfen.

Hier wird deutlich, dass das Bundesverteidigungsministerium hinter den Kulissen massiv Druck auf das Gericht ausgeübt hat, die Entschädigungsklage abzuweisen, wie die WSWS bereits nach ihrer Abweisung im Dezember schrieb.

Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit der BND mit der Bundeswehrführung in Kunduz, insbesondere aber mit der Einsatzzentrale in Potsdam in Verbindung stand, um einen möglichen Anlass für einen Kriegseinsatz zu fabrizieren. Schon monatelang vorher hatte es Diskussionen darüber gegeben, dass die deutsche Truppe in Afghanistan endlich von den Waffen Gebrauch machen solle. Letztlich lieferte dann die Entführung der Tanklaster den willkommenen Anlass dafür.

Im "Antrag auf Tatbestandsberichtigung" betonen die Anwälte der Opfer noch einmal, dass die Anforderung von zwei US-Kampfjets der Nato durch den damaligen Bundeswehroberst Klein auf der Lüge basierte, es gebe unmittelbaren Truppenkontakt ("troops in contact"). Nach den Regeln der Nato ist dies die Voraussetzung für die Anforderung von Luftunterstützung. Die beiden US-Piloten konnten eine solche Situation nicht erkennen. Dennoch hat sich das Gericht geweigert, diese Tatsache zu bewerten, ebenso wie den Umstand, dass Oberst Klein den fünfmaligen Vorschlag der Kampfjetpiloten für einen Warnflug ("show of force") sowie den Vorschlag für die Einschaltung einer höheren Instanz ignorierte.

Das Gericht "hat keinerlei Fragen gestellt", schreiben Karim Popal und Peter Derleder, beispielsweise, wo sich der Informant aufhielt, der sieben Mal behauptet hatte, es seien nur Taliban um die Tanklaster versammelt; oder aus welcher Entfernung er seine Beobachtung machte und ob diese mit den Informationen der Piloten konfrontiert wurden. Das Gericht "hat nicht einmal den Zeugen Klein dazu gehört, der schließlich die Hauptperson des blutigen Geschehens war".

Das Bremer Anwaltsbüro hat angekündigt, bis in die letzte Instanz zu gehen.

Nach der ersten Klageabweisung im Dezember begannen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums sofort, die Prozesskosten bei den betroffenen afghanischen Familien einzutreiben. Sie reichten eine Kostenfestsetzung über rund 4.767 Euro ein. Karim Popal hat auch hier inhaltliche Fehler aufgedeckt. Insgesamt kommen bis jetzt Anwalts- und Gutachterkosten der Bundesregierung in Höhe von 10.000 Euro zusammen, die den Klägern aufgebürdet werden.

Abdul Hannan, dessen beide Söhne von acht und zwölf Jahren bei dem Bombardement getötet wurden, sowie Qureisha Rauf, deren Mann ebenfalls starb und sie mit sechs Kindern hinterließ, befinden sich inzwischen wie auch die anderen betroffenen Familien in einer elenden sozialen Lage.

Die Bundesregierung hatte nach dem Luftangriff an 90 Familien je 3.600 Euro ausgezahlt - ein Almosen und ein Versuch, die Wellen der öffentlichen Empörung zu glätten. Die weiteren Familien der nach Schätzung der Nato rund 140 Todesopfer erhielten nichts. Nur dank einer Spende des ehemaligen CDU-Abgeordneten Jürgen Todenhöfer über 10.000 Euro haben die beiden Kläger sowie 77 weitere Angehörige, die eine Entschädigungsklage eingereicht haben, eine Art Winterhilfe in Höhe von 126,58 Euro in Form von Wolldecken, Mehl, Reis und Bohnen erhalten.

Todenhöfer, der sich aus konservativ christlichen Motiven heraus in Afghanistan engagiert, hat vor wenigen Tagen auf seiner Facebook-Seite empört berichtet, wie eine Deutschland-Reise von fünf Kindern aus Kunduz, die ihre Väter und Brüder bei dem Massaker verloren haben, von der deutschen Botschaft in Kabul verhindert wurde.

Todenhöfers Stiftung Sternenstaub wollten ihnen Ferien in Deutschland ermöglichen, "um ihnen wieder etwas Mut" zu machen. "Wir wollten zeigen, dass die deutsche Bevölkerung ganz anders ist als Oberst Klein ...". Die Kinder sollten am 23. Januar ihre Visa abholen und hatten Pässe und eine beglaubigte Erklärung der Stiftung Sternenstaub bei sich, dass diese für alle Kosten einschließlich Krankenkasse aufkommen werde. Auch die Flüge waren gebucht. "Doch zur Überraschung aller wurden die Kinder im deutschen Konsulat wie der letzte Dreck behandelt, im Stehen abgefertigt und aufgefordert, noch ein paar Dutzend Dokumente nachzuliefern", schreibt Todenhöfer, Dokumente, die kaum zu beschaffen sind.


Anmerkung
[1] http://www.wsws.org/de/articles/2013/12/31/kund-d31.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 30.01.2014
Kunduz-Kläger geben nicht auf
http://www.wsws.org/de/articles/2014/01/30/kund-j30.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2014