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GLEICHHEIT/4962: Bundesarbeitsgericht weist Klage gegen Leiharbeit zurück


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Bundesarbeitsgericht weist Klage gegen Leiharbeit zurück

Von Konrad Kreft
19. Dezember 2013



Vergangene Woche löste ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befriedigtes Aufatmen in den bürgerlichen Massenmedien aus. Das BAG wies die Klage eines Zeitarbeiters gegen die gängige Praxis seines früheren Arbeitgebers zurück, als "Scheinverleiher" regulär Beschäftigte durch Zeitarbeiter zu ersetzen.

Laut dem Grundsatzurteil haben Leiharbeiter keine Möglichkeit, sich in Unternehmen einzuklagen, selbst wenn sie von Zeitarbeitsfirmen über mehrere Jahre verliehen werden. Das BAG zementiert damit die Leiharbeit und "legalisiert" die weit verbreitete Praxis von Unternehmen, Leiharbeiter unbegrenzt zu wesentlich niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen als regulär Beschäftigte einzustellen.

Der Fall des Klägers steht exemplarisch für hunderttausende Leiharbeiter. Harald Hotop aus Lörrach in Baden-Württemberg wurde zwischen 2008 und Oktober 2011 von seiner Zeitarbeitsfirma als IT-Sachbearbeiter an ein Krankenhaus ausgeliehen. Die Zeitarbeitsfirma war ein Tochterunternehmen des Krankenhauses. Die 450 Beschäftigten der Verleihfirma arbeiteten in den Kliniken des Mutterkonzerns zu deutlich schlechteren Bedingungen als die Stammbelegschaft.

Der IT-Sachbearbeiter verklagte das Krankenhaus, weil es mit der Zeitarbeitsfirma eine "Scheinverleiherin" gegründet habe, um verbotenerweise Arbeitskräfte zu verleihen und damit Löhne zu drücken. Der Kläger verwies darauf, dass seine dreijährige Anstellung tatsächlich ein Arbeitsverhältnis gewesen sei und ihm derselbe Lohn zustehe wie der Stammbelegschaft. Er verdiente in dieser Zeit rund 2.000 Euro brutto monatlich, während ihm laut Tarifvertrag 3.000 Euro zugestanden hätten.

Diese Klage wurde abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hob mit seinem Grundsatzurteil die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg wieder auf, das Hotop zuvor Recht gegeben hatte. Die Richter am Landesarbeitsgericht waren der Auffassung, dass der Einsatz von Hotop deutlich länger war, als das Gesetz erlaubt - für die Bundesrichter hingegen bestand dafür keine Rechtsgrundlage.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) besagt: "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend." Was "vorübergehend" bedeutet, definiert das Gesetz absichtlich nicht, denn wie das Bundesarbeitsgericht feststellte, habe der "Gesetzgeber (...) bewusst auf Sanktionen für den Fall verzichtet, dass Leiharbeiter (...) jahrelang Unternehmen überlassen werden", schrieb die Süddeutsche Zeitung.

Dieser schwammig formulierte Satz wurde erst im Jahr 2011 in das Gesetz aufgenommen, um das AÜG einer geltenden EU-Zeitarbeitsrichtlinie anzupassen. Mit dem Urteil ist klar geworden, dass es nie darum ging, die Leiharbeit einzuschränken oder Verstöße zu sanktionieren. "Angesichts der Vielzahl möglicher Sanktionen", befanden die Richter, "obliegt deren Auswahl dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten für Arbeitssachen."

Die ausbeuterische Praxis der Arbeitgeber wird damit von höchster richterlicher Stelle abgesegnet. Ein Urteil, das Sanktionen für Arbeitgeber zur Folge gehabt hätte, würde sich auf hunderttausende weitere derartige Fälle auswirken und ein Werkzeug, an dem Politik, Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam gefeilt haben, um Lohnkosten zu senken, weitgehend unterhöhlen.

Der Richterspruch ist Bestandteil der Offensive der herrschenden Elite, die Zeitarbeit als Ausbeutungsmodell immer fester zu verankern, um die Lohnkosten zu senken.

Laut Auffassung des BAG soll die Politik einen Rechtsrahmen bestimmen, der klare Richtlinien für die Leiharbeit vorsieht. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition aus CDU und SPD ist zwar von einer Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate die Rede und davon, dass Leiharbeiter nach neun Monaten wie Tarifbeschäftigte bezahlt werden sollen, Sanktionen für Verstöße sind darin aber nicht geregelt.

Die Versprechen der Regierung, die Leiharbeit zu beschränken, haben wie die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns [1] nichts Fortschrittliches. Für Unternehmen ist es ein Leichtes, zeitliche Begrenzungen zu umgehen, in dem sie Zeitarbeiter vorübergehend entlassen und dann wieder einstellen.

Mit der Agenda 2010 und den Hartz-IV Gesetzen baute die rot-grüne Regierung Schröder-Fischer in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften alle gesetzlichen Schranken für die Leiharbeit ab. 2003 hob sie die Beschränkung der Leiharbeit, die 1972 noch bei drei Monaten lag, komplett auf. Seitdem hat die herrschende Elite in Deutschland den größten Billiglohnsektor in Westeuropa geschaffen und die Anzahl der Leiharbeiter ist von etwa 300.000 im Jahr 2003 auf fast 900.000 angestiegen.

Diese Politik soll nun in enger Zusammenarbeit zwischen Regierung und den Gewerkschaften fortgesetzt werden, die zu ausgesprochenen Unterstützern [2] der Großen Koalition und der Leiharbeit gehören.

Um zu verhindern, dass Leiharbeiter einen gesetzl ichen Anspruch auf Lohngleichstellung mit Festangestellten erhalten, haben Verdi und IG Metall bereits vor dem BAG-Urteil für sie einen Tarifvertrag abgeschlossen [3] und damit verhindert, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten wie die Stammarbeitskräfte.

Gewerkschaftsvertreter kritisierten nun zynischerweise das Urteil, bekräftigten aber gleichzeitig ihre Unterstützung für die Bundesregierung. Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis forderte, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Begrenzung der Leiharbeit nun schnell umgesetzt werden müsse. Der IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel forderte von der Regierung "endlich eine maximale Einsatzdauer für Leihbeschäftigte" festzulegen.

Wie die Gewerkschaften appellierte der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) an die Bundesregierung. Laut AFP forderte der IGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, "die neue Bundesregierung solle nun endgültig Planungssicherheit für die Zeitarbeits- und Kundenbetriebe schaffen".


Anmerkungen:
[1] https://www.wsws.org/de/articles/2013/11/22/spar-n22.html
[2] http://www.wsws.org/de/articles/2013/11/29/igme-n29.html
[3] http://www.wsws.org/de/articles/2013/09/19/dgb-s19.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 19.12.2013
Bundesarbeitsgericht weist Klage gegen Leiharbeit zurück
http://www.wsws.org/de/articles/2013/12/19/bag-d19.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2013