Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

GLEICHHEIT/4386: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Euro-Rettungsschirm


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Euro-Rettungsschirm

Von Peter Schwarz
12. September 2012



Am heutigen Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des Euro-Rettungsschirm ESM und des europäischen Fiskalpakts. Die Entscheidung wird weltweit mit Spannung erwartet. Stoppen die Karlsruher Richter den ESM, rechnen Beobachter mit einer Verschärfung der Eurokrise und einer möglichen Panik an den Börsen.

Der ESM soll im kommenden Jahr den provisorischen Euro-Rettungsfonds EFSF ablösen und auf unbegrenzte Zeit bestehen bleiben. Er hat die Aufgabe, klamme Länder der Eurozone finanziell zu unterstützen. Seine Kredithilfen sind an strikte Sparauflagen geknüpft, wie sie derzeit schon Griechenland, Portugal und Irland erfüllen müssen.

Der Fiskalpakt verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, ihr Haushaltsdefizit zu reduzieren und zu diesem Zweck eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild in die Verfassung aufzunehmen.

Die Verträge über den ESM und den Fiskalpakt waren am 2. Februar von sämtlichen Regierungen der Euro-Zone sowie von acht weiteren EU-Mitgliedern unterzeichnet worden. Lediglich Großbritannien und Tschechien hatten sich nicht angeschlossen. Am 29. Juni billigten dann der Bundestag und der Bundesrat die Verträge mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Deutschland hat sie aber bisher trotzdem nicht offiziell ratifiziert, da Bundespräsident Joachim Gauck die dafür erforderlichen Gesetze erst unterzeichnen will, wenn das BVG über ihre Verfassungsmäßigkeit entschieden hat.

Gegen ESM und Fiskalpakt sind in Karlsruhe zahlreiche Klagen eingegangen. Sie stammen aus einem breiten politischen Spektrum, das vom rechtslastigen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler über das Bündnis "Mehr Demokratie" der früheren SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin bis zur Linkspartei reicht.

Allen Klagen ist gemeinsam, dass sie im ESM und dem Fiskalpakt einen Verstoß gegen die Demokratie sehen. Das Haushaltsrecht des Parlaments werde ausgehöhlt, wenn demokratisch nicht legitimierte und kontrollierte Institutionen wie der ESM und die Europäische Zentralbank hunderte Milliarden Euro ausgäben, für die die öffentlichen Haushalte dann haften müssten, argumentieren sie. Dadurch seien die Wähler nicht mehr in der Lage, mit dem Stimmzettel über die Ausrichtung der Politik zu entscheiden.

Auf Deutschland kämen bei einem Totalausfall des ESM Kosten von 190 Milliarden Euro zu. Das entspricht etwa zwei Dritteln des jährlichen Bundeshaushalts. Diese Summe ist aber nicht nach oben beschränkt, da beim Ausfall eines Landes, das in den ESM einzahlt, die anderen automatisch dessen Anteil übernehmen müssen und sich die Haftungsgrenze entsprechend erhöht.

Hinzu kommt, dass der ESM selbst Anleihen aufnehmen kann, für die wiederum die Mitgliedsländer haften. Worst-Case-Szenarien gehen deshalb davon aus, dass der deutsche Fiskus bei einer Verschärfung der Krise für 400 bis 700 Milliarden Euro haften müsste. Die Staatsverschuldung würde sich dadurch von derzeit 80 auf 110 Prozent des BIP erhöhen.

Diese Zahlen sind weiter gestiegen, nachdem die Europäische Zentralbank vor einer Woche entschieden hat, Staatsanleihen finanzschwacher Euro-Staaten in unbegrenzter Höhe aufzukaufen. Macht die EZB dabei Verluste, haften die Mitglieder der Eurozone, ohne dass die Regierungen oder Parlamente das geringste Mitspracherecht hätten, wie dies beim ESM zumindest noch in beschränktem Maße der Fall ist.

Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat deshalb am Montag einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. Er forderte das Gericht auf, sein Urteil neu zu überdenken und dessen Verkündung notfalls zu verschieben. Nach Gauweilers Ansicht erhöht der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB die finanziellen Risiken der nationalen Haushalte, ohne dass es eine parlamentarische Kontrolle gibt. Dies schaffe eine völlig neue Situation, die das Bundesverfassungsgericht berücksichtigen müsse, wenn es über den ESM und den Fiskalpakt entscheide.

Das BVG hat Gauweilers Antrag zwar beraten, am Dienstag aber bekannt gegeben, dass es sein Urteil wie geplant am Mittwoch verkünden werde.

Beobachter gehen davon aus, dass das Gericht den ESM und den Fiskalpakt unter Auflagen genehmigt. Als mögliche Auflagen gelten eine Ratifizierung unter dem Vorbehalt, dass die deutsche Haftungsobergrenze auf 190 Milliarden Euro beschränkt wird, die Aufnahme einer Kündigungsklausel in die Verträge oder eine Volksabstimmung über die Übertragung von Souveränitätsrechten an die EU.

Es gilt als unwahrscheinlich, wenn auch nicht als völlig ausgeschlossen, dass Karlsruhe die Verträge rundheraus ablehnt, weil die möglichen wirtschaftlichen und politischen Folgen viel zu explosiv wären.

Ganz gleich, wie das Urteil des BVG letztlich ausfällt, wird es das grundlegende Problem nicht beantworten: Die Diktatur der Finanzmärkte über jeden Aspekt des gesellschaftlichen Lebens, die alle demokratischen Rechte und Institutionen unterhöhlt.

Der Stabilitätspakt, der Euro-Rettungsschirm und der Kauf von Anleihen durch die EZB dienen zweifellos den Interessen des Finanzkapitals und sind ein Hohn auf jede Demokratie. Sie spülen Hunderte Milliarden auf die Konten der Banken, der Hedgefonds und der Superreichen, während die arbeitende Bevölkerung in Form immer neuer Spardiktate dafür bluten muss.

Doch die Stärkung des Nationalstaats und seiner Institutionen, wie sie alle Kläger in Karlsruhe fordern, bedeuten keine Rückkehr zur Demokratie. Auch die nationalen Parlamente und Regierungen sind den Finanzmärkten ausgeliefert und stehen ihnen willig zu Diensten, wie sich täglich zeigt. Dasselbe gilt für das Europaparlament.

Den Klägern geht es denn auch weniger um Demokratie, als um die Verteidigung deutscher Interessen in Europa. Die brutalen Kürzungsmaßnahmen, die die Troika aus Europäischer Union, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds Griechenland aufgezwungen hat, haben sie offen unterstützt oder stillschweigend hingenommen. Das Beharren auf nationalen Interessen, für das vor allem Gauweiler seit Jahrzehnten steht, ist lediglich die Kehrseite der Diktatur des Finanzkapitals. Es führt nicht zu Demokratie, sondern zu Chauvinismus, Diktatur und Krieg.

Die Verteidigung demokratischer und sozialer Rechte und der Aufbau einer wirklichen Demokratie in Europa sind nur möglich, wenn die Diktatur der Finanzmärkte über Wirtschaft und Gesellschaft gebrochen wird. Banken, Konzerne und große Vermögen müssen enteignet und in den Dienst der Gesellschaft statt des privaten Profitstrebens gestellt werden. Das erfordert die unabhängige Mobilisierung der Arbeiterklasse auf der Grundlage eines internationalen, sozialistischen Programms.

*

Bitte senden Sie Ihren Kommentar an: psg[at]gleichheit.de

Copyright 2012 World Socialist Web Site - Alle Rechte vorbehalten

*

Quelle:
World Socialist Web Site, 12.09.2012
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Euro-Rettungsschirm
http://www.wsws.org/de/2012/sep2012/bvg-s12.shtml
Partei für Soziale Gleichheit,
Sektion der Vierten Internationale (PSG)
Postfach 040 144, 10061 Berlin
Telefon: (030) 30 87 27 86, Telefax: (032) 121 31 85 83
E-Mail: psg[at]gleichheit.de
Internet: www.wsws.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2012