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GLEICHHEIT/3460: Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh - Prozessauftakt im Revisionsverfahren


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh
Prozessauftakt im Revisionsverfahren

Von Martin Kreickenbaum
15. Januar 2011


Fast auf den Tag genau sechs Jahre nach dem qualvollen Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh begann am Mittwoch vor dem Landgericht Magdeburg das Revisionsverfahren gegen den ehemaligen Polizeidienstgruppenleiter Andreas S. des Polizeireviers Dessau-Roßlau. Er ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

Der aus Sierra Leone stammende 23jährige Oury Jalloh fand am 7. Januar 2005 im Polizeigewahrsam des Reviers Dessau-Roßlau einen schrecklichen Tod. An Händen und Beinen auf eine Kunststoffmatratze festgeschnallt, verbrannte er bei lebendigem Leibe. Andreas S. als diensthabendem Polizeibeamten wird vorgeworfen den Feuermelder ignoriert zu haben und damit mittelbar für den Tod Oury Jallohs verantwortlich zu sein.

In einem skandalösen ersten Prozess vor dem Dessauer Landgericht war Andreas S. von allen Vorwürfen frei gesprochen worden, ebenso der Mitangeklagte Hans-Ullrich M., der Jalloh seinerzeit untersuchte und dabei angeblich ein Feuerzeug übersehen hatte. Der völlig überforderte Richter Manfred Steinhoff kapitulierte nach 59 Prozesstagen und 20 Monaten Verhandlungsdauer schließlich vor der Mauer des Schweigens der beteiligten Polizeibeamten und vielleicht - hier ist man auf Vermutungen angewiesen - auch vor dem Druck aus dem Justizapparat und dem Innenministerium Sachsen-Anhalts.

Der Prozess vor dem Landgericht Dessau glich einer Farce. Die Polizisten gaben während ihrer Vernehmung wortgleiche, offensichtlich abgesprochene Erklärungen ab, die Sachverständigengutachten wiesen erhebliche Lücken und Mängel auf und wichtige Beweismittel verschwanden. Nach der Verkündigung des Freispruchs brachen im Sitzungssaal Tumulte aus. Richter Steinhoff versuchte zu beruhigen, indem er spontan erklärte: "Was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat, und Polizeibeamte, die in besonderem Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht."

Viele Prozessbeobachter waren von dieser mündlichen Urteilsbegründung beeindruckt, doch drei Monate später, am 2. März 2009 legte Steinhoff das schriftliche Urteil vor. Darin war von Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens nichts mehr zu lesen. Steinhoff war vielmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Polizisten "pflichtgemäß" verhalten hätten, kein Vorsatz zur Körperverletzung vorgelegen habe und auch eine fahrlässige Tötung auszuschließen sei, da der Tod Oury Jallohs "objektiv unvermeidbar" gewesen wäre.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger strengten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Revisionsverfahren an. Am 7. Januar 2010, auf den Tag fünf Jahre nach dem Tod Oury Jallohs, kassierte der Strafsenat des BGH unter Vorsitz der Richterin Ingeborg Tepperwien die Freisprüche des Landgerichts Dessau. Die Urteilsbegründung sei lückenhaft, die Beweisführung nicht nachvollziehbar und das Verhalten des Angeklagten Polizisten Andreas S. alles andere als pflichtgemäß, befand Tepperwien. Das Verfahren wird daher jetzt komplett neu verhandelt, alle Zeugen werden nochmals vernommen und Gutachten neu erstellt.

Doch es ist zweifelhaft, dass im nun begonnenen Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg tatsächlich die Wahrheit ans Licht kommt. Denn auch im neuen Prozess wird nur wieder die Möglichkeit verhandelt, dass Oury Jalloh die Matratze, auf der er fixiert gewesen war, selbst entzündet hat. Von allen Möglichkeiten erscheint dies aber als die unwahrscheinlichste Variante der Geschehnisse an jenem 7. Januar 2005. Dass Polizisten aktiv an der Verbrennung des Asylbewerbers beteiligt gewesen sein könnten, bleibt weiter ausgeschlossen, obwohl viele Indizien darauf hinweisen.

Was ist bisher bekannt?

Oury Jalloh fragte am Morgen nach einem Disco-Besuch vier Frauen der Stadtreinigung, ob er ein Handy von ihnen benutzen dürfte. Jalloh war stark alkoholisiert, die Frauen fühlten sich belästigt und riefen die Polizei. Als die dann eintraf war die Situation aber schon wieder bereinigt, die Polizisten nahmen Oury Jalloh trotzdem zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache. Dabei war er dort als Asylbewerber durchaus bekannt. Er musste sich regelmäßig melden und war vielfältigen Repressalien der Polizei ausgesetzt.

Auf der Wache soll es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen sein. Ein hinzugerufener Notarzt bestätigte die Haftfähigkeit des Mannes aus Sierra Leone, obwohl er einen Blutalkoholgehalt von fast 3 Promille ermittelt hatte. Oury Jalloh wurde durchsucht, seine Taschen geleert und in die Gewahrsamszelle Nummer fünf im Keller des Polizeireviers Dessau-Roßlau eingesperrt, an Händen und Füßen mit Handschellen auf eine feuerfeste Matratze geschnallt. In den nächsten zwei Stunden gab es keine besonderen Vorkommnisse, gegen 12h aber schlug der Feuermelder an. Der Dienstgruppenleiter im ersten Stock drückte den Alarmton aber mehrmals wieder aus. Die Gegensprechanlage, mit der die Beamten Kontakt zu den Gefangenen aufnehmen konnten, hatte er zuvor ebenfalls leise gestellt.

Erst als der Rauchmelder im Lüftungsschacht Alarm schlug, bewegte sich Andreas S. nach unten in den Zellentrakt. Er nahm noch einen Kollegen mit, hatte aber die Schlüssel für die Handschellen vergessen, mit denen Jalloh fixiert worden war. Als die Polizisten schließlich im Keller eintrafen, war der Rauch so dicht und die Hitze so stark, dass eine Rettung Jallohs nicht mehr möglich gewesen sein soll.


Ein Fall voller Ungereimtheiten

Zentrale Fragen blieben im Prozess in Dessau ausgeklammert. Wie ist es einem nahezu volltrunkenen Mann möglich, mit einem Feuerzeug, dass bei der Durchsuchung zufälligerweise übersehen worden sein soll, eine feuerfeste Matratze in einem vollständig gefliesten Raum anzuzünden, wenn er an Händen und Beinen auf eben diese Matratze fixiert ist? Brandexperten bestätigten, dass nur die Füllung der Matratze brennbar gewesen ist. Aber wie hätte Oury Jalloh die Nähte öffnen sollen, um die Füllung herauszupulen? Richter Steinhoff folgerte in seiner Urteilsbegründung, dass Oury Jalloh auf akrobatische Weise das Feuerzeug aus seiner Hosentasche hervorzauberte, damit die Nähte der Matratze verschmorte, um den Bezug öffnen zu können. Dann hätte er die Füllung entzündet.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die als Nebenklägerin die Mutter Oury Jallohs vertritt, erklärte in der von Margot Overath produzierten Radiodokumentation Verbrannt in Polizeizelle Nummer fünf. Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau: "Wenn mir ein Richter sagt, er geht davon aus, dass er das so gemacht hat, müsste man nach den Tatsachen fragen. Es geht ja nicht darum im Gerichtssaal oder bei der Urteilsfindung eine Phantasie so auszuschmücken, dass man sich eine Vorstellung davon machen kann, wie es hätte sein können. Es braucht ja Fakten dafür. Wo die Fakten fehlen, bleibt es Phantasie und ist nicht geeignet, um ein Urteil zu begründen. Auch kein entlastendes Urteil."

Aber es gibt noch mehr offene Fragen:

Was ist mit dem Feuerzeug, mit dem Jalloh den Brand gelegt haben soll? In einer ersten Asservatenliste der am Tatort sicher gestellten Beweismittel, taucht kein Feuerzeug auf. Erst drei Tage später findet sich im Brandschutt ein Feuerzeug - doch dieses ist trotz der enormen Hitze, die das Feuer in der Zelle erzeugte, nur angeschmort. Wurde dieses nachträglich den Beweismitteln hinzugefügt?

Noch am Nachmittag des 7. Januar 2005 trafen Beamten der Polizeidirektion Stendal in Dessau ein, um Ermittlungen aufzunehmen. Doch dabei ist es zu Schlampereien gekommen, die die Professionalität der Polizisten ernsthaft infrage stellen. Mit einer Videokamera betraten sie die ausgebrannte Zelle, in das Mikro sprach der filmende Beamte, dass der Gefangene sich selbst angezündet habe. Woher wusste er es? Hat die Polizei sich von Anfang an dahingehend abgesprochen, dass nur eine Selbstentzündung in Frage kommt?

Die Kamera hat dann den gesamten Brandschutt in der Zelle aufgezeichnet, doch erhalten sind vom Band nur die ersten vier Minuten, der Rest ist gelöscht. Von den beiden Handschellen, mit denen Jalloh fixiert wurde, ist eine verschwunden. Verloren ging auch das Verzeichnis mit den siebzig Namen der Personen, die am fraglichen Morgen im Revier waren. Die Videoaufzeichnung des Flures im Zellentrakt ist ebenfalls verschwunden. Jede Dorftankstelle hebt solche Bänder auf, vor allem, wenn es zu Straftaten gekommen ist. Die Polizei in Dessau aber offensichtlich nicht einmal dann, wenn ein Asylbewerber zu Tode kommt.

Mit dem Verschwinden des Bandes könnte vertuscht werden, dass Oury Jalloh noch um 11.30 Besuch hatte. Das zumindest hat die Polizeimeisterin Beate H. zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten aus Stendal ausgesagt. Sie hörte das Klappern eines Schlüsselbundes und Stimmen, die sie nicht zuordnen konnte. Der Besuch wurde nicht ins Gewahrsamsbuch eingetragen, in dem sonst alle Kontrollgänge minuziös festgehalten werden.

Beate H. machte bei einem Kontrollgang eine weitere Entdeckung, die von zwei anderen Kollegen bestätigt wurde. Auf dem Fußboden vor der Zelle fünf bemerkten sie eine Lache einer klaren Flüssigkeit. Alle drei stimmten darin überein, dass es kein Urin gewesen sei. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich um Brandbeschleuniger, etwa Feuerzeugbenzin, gehandelt haben könnte.

Vor Gericht konnten sich die Polizisten aber an nichts mehr erinnern. Widersprüche in ihren Aussagen unmittelbar nach dem Tod von Oury Jalloh und vor Gericht erklärten sie lapidar mit "falsch aufgeschrieben", "missverstanden" oder "nicht gegen gelesen". Und dabei handelt es sich um geschulte Polizisten, für die Vernehmungen von Zeugen und Gerichtsaussagen tägliches Brot ist!

Wurde auf Polizeibeamte die nicht bereit waren, sich dem Korpsgeist unterzuordnen, Druck ausgeübt? Fakt ist: Die Polizeimeisterin Beate H. wiederrief vor Gericht ihre ursprüngliche Aussage und wurde auf eine andere Dienststelle versetzt, kurze Zeit später ließ sie sich wegen psychischer Probleme krankschreiben. Sie soll jeden Tag geweint haben.

Margot Overath stieß bei ihren Recherchen für ihre Radiodokumentation auf einen Polizisten, der die Aussagen der Kollegen in Zweifel zog, aber lieber anonym bleiben wollte. Zu Beate H.s Erkrankung meinte er, dass sie über die Gegensprechanlage die Schreie von Oury Jalloh gehört habe. "So etwas würde man nicht vergessen. Das bleibt im Gedächtnis, für immer."

Erst bei einer zweiten Obduktion, die nur auf Drängen der Nebenkläger durchgeführt wurde, ist ein frischer Nasenbeinbruch bei Oury Jalloh festgestellt worden. Die Polizisten behaupteten, er habe seinen Kopf gegen die Wand geschlagen, doch das erklärt nicht den Bruch der Nase, der viel wahrscheinlicher durch einen Schlag ins Gesicht verursacht wurde.

Warum schließlich wurde Oury Jalloh, der offensichtlich nicht haftfähig war, überhaupt in Gewahrsam genommen. Und warum die Fesselung an Armen und Beinen? "Damit er sich nicht selbst verletzte", wiegelten die Polizisten ab. Der anonym bleibende Polizist erklärte jedoch gegenüber Margot Overath: "Fesselung sei unüblich, zumal bei einem Betrunkenen, er hätte sich erbrechen und daran ersticken können. Die Kollegen hätten ihn entweder laufen lassen oder ins Krankenhaus bringen sollen."


Die Justizbehörden mauern

Die Polizisten in Dessau waren bekannt für ihre rassistischen Übergriffe, unter denen insbesondere Asylbewerber aus Afrika zu leiden hatten. Es gibt genügend Hinweise, dass Oury Jalloh Opfer dieser Polizeimachenschaften geworden ist, doch die Justiz mauert und will das für sie Undenkbare gar nicht erst zur Sprache bringen.

Dabei hörten die Repressalien auch nach dem Tod Oury Jallohs nicht auf. Opfer war unter anderem Mouctar Bah, Freund und Mitbegründer der Initiative Oury Jalloh, die die Wahrheit ans Licht bringen will. Ende 2005 verlor er unter fadenscheinigen Gründen die Lizenz für sein Telecafé, in dem er danach nur noch als Angestellter arbeiten konnte.

Für sein Engagement im Fall Oury Jalloh wurde Bah im Juli 2009 von der Internationalen Liga für Menschenrechte mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille ausgezeichnet, nur wenige Tage später gab es eine Hausdurchsuchung in seinem ehemaligen Laden. Der Vorwurf lautete auf Hehlerei, Bah soll mit gestohlenen Hosen aus einem Modehaus gehandelt haben. Doch das Modehaus erklärte, dass gar keine Hosen fehlten. Im Dezember 2009 fand im selben Telecafé eine Drogenrazzia statt. Die Polizei musste später einräumen, dass es die Betreiber und Mitarbeiter des Cafés selbst waren, die sie auf die Drogenszene in der Straße aufmerksam gemacht haben. Mit den Razzien soll Mouctar Bah, der prominenteste Sprecher der Initiative Oury Jalloh, offensichtlich eingeschüchtert und mundtot gemacht werden.

Und die zuständigen Justizbehörden mauern weiter. Als die Journalistin Margot Overath den zuständigen Oberstaatsanwalt Christian Preissner, der auch die Anklage im Fall Oury Jalloh vertrat, zu den Razzien gegen Mouctar Bah befragte, wurde sie aus seinem Büro geworfen. Richter Steinhoff wehrt eine Interviewanfrage Overaths mit der Behauptung ab, der Justizminister erlaube es ihm nicht, mit der Presse zu sprechen. Davon weiß man im Justizministerium aber nichts, vielmehr hätten sich die Behörden in Dessau selbst die Schweigepflicht auferlegt. Der Sprecher des Landgerichts Dessau, Frank Straube, verweigert folgerichtig jede Auskunft mit dem Verweis auf das "anhängende Verfahren".

Es gibt viele Anzeichen, dass der tatsächliche Tathergang vertuscht werden soll. Man gewinnt den Eindruck, dass alles getan wird - von der Vernichtung von Beweismitteln, der Verdrehung von Aussagen, bis zu dreisten Lügen - um die angebliche Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und die Rechtschaffenheit der Polizei nicht anzutasten.

Der anonyme Polizist aus Overaths Radiodokumentation erklärt die eisige Mauer des Schweigens so: "Es müssten viel mehr Personen im Fokus stehen als nur der Dienstgruppenleiter. Stellen sie sich vor, jetzt käme heraus, da hat die Person X nachgeholfen, und das hätten wir schon vor Jahren wissen können. Dann müsste gefragt werden, wer hat das vermasselt und warum wurde das nicht geprüft. Dann käme jemand sehr stark in Erklärungsnot. Der Schaden wäre immens, auch intern, die ganze Hierarchie käme ins Wanken. Das wäre ein Desaster, auf jeden Fall für Dessau."

Offenbar soll auch jetzt wieder alles getan werden, um die Wahrheit unter den Teppich zu kehren. Am ersten Prozesstag des Revisionsverfahrens verweigerte der Angeklagte Andreas S. die Aussage und gab nur eine schriftliche Erklärung ab. Darin heißt es einerseits, dass er sich nicht mehr erinnern könne und alles nur noch vom "Hörensagen" kenne. Andererseits hat er präzise Angaben über den angeblichen Ablauf präsentiert, nach denen er alles richtig gemacht habe. "Zu keinem Zeitpunkt wollte ich Herrn Jalloh in der Zelle willentlich oder wissentlich leiden lassen". Schlimmer kann man ein Opfer nicht verhöhnen.



siehe auch:

Feuertod im Polizeigewahrsam: BGH hebt Freisprüche auf
http://www.wsws.org/de/2010/jan2010/oury-j14.shtml

Dessauer Landgericht spricht beschuldigte Polizisten frei
http://www.wsws.org/de/2008/dez2008/dess-d12.shtml


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Quelle:
World Socialist Web Site, 15.01.2011
Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh
Prozessauftakt im Revisionsverfahren
http://www.wsws.org/de/2011/jan2011/oury-j15.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2011