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GEHEIM/259: RAF-Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback


GEHEIM Nr. 4/2009 - 4. Dezember 2009

RAF-Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback
Geliebter Verrat, ungeliebte Verräterin
Geld, Akten, Vermerke: Niemand stellte den Fall Buback/Becker in den historischen Kontext

Von Ingo Niebel


War sie's oder was war sie? Die beiden Fragen beziehen sich auf ein und dieselbe Person: Verena Becker. Die Deutsche ist verdächtig, 1977 am Mord an Generalbundesanwalt Buback und seine Begleiter beteiligt gewesen zu sein. Deshalb sitzt sie seit drei Monaten in U-Haft.(*) Ihr Anwalt hat Mitte November 2009 Haftverschonung beantragt. In den Monaten bis zu Beckers Festnahme drehte sich die Berichterstattung einzig und allein um die Frage "War sie's oder war sie's nicht?" Bis dato wurde das ehemalige Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) noch nie wegen des Buback-Attentats angeklagt.

Die zweite Frage - nach dem "Was war sie?" - kommt auf, wenn man zwischen den Zeilen der freien deutschen Presse liest und einige Versatzstücke aus den unterschiedlichen Artikeln zusammenträgt. Kombiniert man diese dann mit der Arbeitsweise von Geheimdiensten und historischen Fakten, ergibt sich ein interessantes Bild, das so gar nicht in die heile Welt des realexistierenden Bundessicherheitsstaates und Exporteurs demokratischer Grundrechte passen will.


1. Nebelkerze: Die Aktenfrage

Zu den Fakten zählt, dass sich Becker nach ihrer Verurteilung in die Obhut des deutschen Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), begab. Die Liaison zwischen der Aktivistin und den Schlapphüten brachte Bubacks Sohn Michael auf Plan, der nach wie vor wissen will, wer seinen Vater erschoss. Aufschluss könnten die V-Schutz-Akten geben, aber die rückt das Bundesinnenministerium nicht raus - angeblich um seine Quellen zu schützen. In dem rechtlichen Hin und Her über die Aktenfreigabe und ihren Gebrauchswert im laufenden Verfahren spielt die bürgerliche Presse eine besondere Rolle. Allen voran positioniert sich hier die Süddeutsche Zeitung (SZ).

In der Ausgabe vom 12. September 2009 berichtete ihr Spezialist für dieses Metier, Hans Leyendecker: "Beckers Verteidiger will Geheimdienstakte". Kryptisch heißt es in dem Artikel: "Kenner der Akten sagen vertraulich, die Unterlagen taugten keineswegs für die Auflösung des Buback-Falles, sie seien eher für Historiker interessant." Und die müssen laut Archivgesetz mindestens bis 2027 auf die Freigabe der Papiere warten. Aber es geht auch weniger um Beckers Aussagen zum Buback-Anschlag, sondern darum, ob und wie lange sie für das BfV gearbeitet hat.


2. Nebelkerze: Das Honorar - 5000 oder 100.000 DM?

Dieser Frage möchten der Staat und die ihn unterstützenden Medien tunlichst ausweichen. Also erlaubt das BfV seinem ehemaligen "RAF-Chefauswerter" Winfried Ridder, sich von diversen Medien interviewen zu lassen. Seinen ersten wichtigen Auftritt hatte er in der ARD-Dokumentation "Bubacks Mörder - auf der Spur eines ungeklärten Verbrechens" des Journalisten Egmont R. Koch. Dort wird bekannt, dass Becker für ihre Aussagen Geld erhielt. Von 100.000 DM (50.000 Euro) ist die Rede. Der Spiegel reduziert die Summe auf 5000 Mark. Die Debatte um die Höhe der Summe ist eine weitere Nebelkerze, die den Blick auf das Wesentliche verstellen soll. Denn bereits einige Tage vor der Ausstrahlung von Kochs Film hatte Leyendecker einen Aktenvermerk des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik angesprochen, der so gar nicht ins heile Bild vom bundesdeutschen Rechtsstaat passt.


Angriff ist die beste Verteidigung

Am 2. September veröffentlichte die SZ "Die Notizen des Stasi-Majors Siegfried J." zum Casus Becker. Während Leyendecker den Nachnamen des Offiziers anonymisiert, ist dieser auf dem abgebildeten Aktenausschnitt als "Jonas" zu identifizieren. Aber viel interessanter an dem von der SZ publizierten Aktenvermerk des MfS ist folgende Passage und wie Leyendecker damit umgeht. Am 2. September 1978 hielt der Major fest:

"Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird. Diese Informationen wurden durch Mitteilungen der HVA (Hauptverwaltung Aufklärung, IN) vom (sic) 1973 und 1976 bestätigt."

Folgerichtig schlussfolgert der SZ-Redakteur:

"Schon als blutjunge Anarchistin, dann als Mitglied der RAF, soll die im Juli 1952 geborene frühere Terroristin heimlich mit dem westdeutschen Verfassungsschutz kooperiert haben." Und "unter Kontrolle halten", heißt im MfS-Deutsch, laut Leyendecker: "eigentlich Zusammenarbeit". Auch dem ist zuzustimmen. Aber das führt den SZ-Journalisten gezwungenermaßen zu der Erkenntnis: "Da Verena Becker nach dem Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen beide Begleiter im April 1977 die Bekennerbriefe in der Hand hatte, wären deutsche Nachrichtendienste quasi mit einer Quelle dabei gewesen. 'Mord im Staatsauftrag' würde die weitere Fortsetzung dieser wüsten Verschwörungstheorie lauten". Leyendeckers Wortwahl lässt vermuten, dass das nicht sein kann, weil es nichts sein darf, also konstatiert er weiter: "Die These erscheint ebenso unsinnig wie viele der Theorien über den Buback-Mord, die in den vergangenen Wochen verbreitet wurden." Der Rest des umfangreichen Artikels dient, um diese Aussage zu belegen, denn gemäß Leyendecker hatte sich der MfS-Major "missverständlich ausgedrückt". Das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel sekundierte am 7. September, als es zum Aktenvermerk des MfS festhielt: "Das aber bedeutet wohl nur, dass der Verfassungsschutz sie im Visier hatte."

Leyendecker blieb bei der eingeschlagenen Linie und begann seinen Artikel "Kölner Geheimnisse" in der Ausgabe vom 5/6. September 2009 mit der Feststellung: "Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in einem auch der Bundesregierung vorliegenden Bericht ausgeschlossen, dass es zwischen dem Frühjahr 1972 und dem Frühjahr 1980 irgendeine Form der Zusammenarbeit mit der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker gegeben hat."

Diese Behauptung stützt auch der Spiegel in der bereits zitierten Ausgabe, indem er die Aussage des "RAF-Chefauswerters beim Verfassungsschutz" Ridder hinterher schiebt: "Wenn irgendein Nachrichtendienst Becker schon damals als Quelle gewonnen hätte, hätten wir das auf jeden Fall gewusst."

Damit haben die beiden wichtigsten als liberal geltenden Medien Deutschlands den Glauben an den Rechtsstaat und die Rechtschaffenheit seines Inlandsgeheimdienstes wiederhergestellt. Wieder einmal siegt der "Rechtsstaat BRD" über den "Unrechtsstaat DDR". Die Journalisten hätten ja auch dumm ausgesehen, wenn das BfV den Aktenvermerk des MfS bestätigt hätte. Oder ihren eigenen Glauben in Frage gestellt, wenn sie bei Ridder mal nachgefragt hätten, welche anderen Geheimdienste sich für Becker und die anderen RAF-Aktivisten interessiert haben könnten.


Was man nicht sehen möchte

Der offensive Umgang mit den unangenehmen Fakten und deren einseitige Interpretation haben nur einen Zweck: den Blick in eine Richtung zu lenken und zwar hin zu Becker und ihrer aktuellen Situation, weg vom Geheimdienst und dem in Westeuropa praktizierten "Anti-Terror-Kampf". Es ist keineswegs "unsinnig", wie Leyendecker behauptet, mal ein paar Gedanken darauf zu verschwenden, ob es dem BfV nicht doch gelungen ist, möglicherweise mit Becker die RAF und andere Strukturen zu infiltrieren. Dieser Gedanke ist umso berechtigter, weil es zur Methodik eines Nachrichtendienstes gehört, feindliche Organisationen zu unterwandern. Es nicht zu tun, wäre unnatürlich und unprofessionell. Es mag ja sein, dass man glauben möchte, das BfV habe aus irgendwelchen Gründen weder die Gruppe 2. Juni noch die RAF infiltriert. Aber diese Annahme widerspricht den historischen Fakten. Die NATO-Staaten unterhielten eine hochgeheime Armee-Struktur namens Gladio. Die in diesem Rahmen eingesetzten Beamten und Militärs hatten keine Hemmungen, wie das italienische Beispiel zeigt, "linke" Strukturen zu infiltrieren, um ihnen Attentate unterzuschieben. Das diente der indirekten Einflußnahme auf die öffentliche Politik.

Die erste und zweite Generation der RAF brachten den Bonner Staat dazu, mit seinen "Anti-Terror-Maßnahmen" einen nicht erklärten Ausnahmezustand zu verhängen. Und da soll ausgerechnet der Inlandsgeheimdienst nicht versucht haben, die RAF von innen "aufzuklären"?

In der Öffentlichkeit wird eher von den Pannen eines Dienstes gesprochen als von seinen Erfolgen. Und wenn Becker einer dieser verschwiegenen Erfolge war, was die Infiltration der RAF betraf? Das bedingt nicht, dass die Geheimen für das Attentat auf Buback per se verantwortlich waren, wohl aber ergibt sich die Frage, warum sie es nicht verhindern konnten. Kam es zu einer Panne? Wurde vielleicht eine Warnung nicht rechtzeitig weitergeben? Welche Rolle spielten die US-Geheimdienste im Bonner Anti-RAF-Kampf? Italien lehrt auch, der Frage nachzugehen, ob jemand zwischen Bonn und Washington einen deutschen Aldo Moro für seine Zwecke brauchte? Seit den 90er Jahren ist belegt, dass Italiens Gladio-Struktur in die Entführung des Vorsitzenden der italienischen Christdemokraten involviert war und Rom nichts für seine Freilassung tat, wie der GEHEIM-Autor Gerhard Feldbauer in zahlreichen Artikeln und Büchern nachgewiesen hat.


Wem nutzt es?

1977 beschrieb der Hamburger Politologe Wolfgang Kraushaar die Folgen des Anschlags auf den Generalbundesanwalt so: "Die Chance, nach der Abhöraffäre (um den Atomwissenschaftler, IN) Traube eine öffentliche Debatte über den Verfassungsschutz zu initiieren, wurde durch den Mord an Buback und seinen Begleitern gründlich vertan; der Mord führte ganz im Gegenteil zur Quasi-Legitimation illegaler Geheimdienstpraktiken".

Das Zitat entstammt dem Werk "Das RAF-Phantom". Seit 1992 gehen die Journalisten Gerhard Wisnewski, Wolfgang Landgraeber und Ekkehard Sieker in mehreren Neuauflagen der Feststellung nach, die sie in ihrem Untertitel formuliert haben: "Wozu Politik und Wirtschaft brauchen". Sie kommen zu dem Schluss, dass 1982 mit der Verhaftung von Christian Klar das letzte bekannte Mitglied der zweiten RAF-Generation von der Bildfläche verschwand. Andere RAF-Angehörige hatten sich in die DDR geflüchtet und dort integriert. Von 1981 bis 1982 packte Becker beim V-Schutz aus. Sieben Personen tauchten 1984 ab. Ob sie etwas mit den ihnen zur Last gelegten Attentaten zu tun haben, ist nicht bekannt. Aber jenes "Jahr markiert mit den zum Teil gescheiterten Attentaten auf US-Einrichtungen den Beginn des Terrors der phantomhaften Dritten Generation" der RAF, schreibt das Journalisten-Trio. Des Weiteren hält es über die Rolle der Geheimdienste fest: "Der Anteil ihrer V-Leute und Mitarbeiter am Konzept des Terrors reicht von Bespitzelung, Unterwanderung, Provokation und Waffenbeschaffung bis hin zu Entwürfen, wie Terrorgruppen in Staatsregie zu gründen seien".


Zeugenschutzprogramme

Die Nähe deutscher Dienste in und um die RAF wurde im April 2008 noch einmal deutlich, als das Springer-Blatt Bild fragte: "Versteckt der Staat seit 25 Jahren einen RAF-Terroristen?" Dabei handelt es sich um Gerhard Müller, der 1971 einen Polizisten erschossen und damit den ersten Mord der RAF begangen haben soll. Obwohl es damals kein Kronzeugenprogramm gab, kam der Aktivist in den Genuss eines Zeugenschutzprogrammes - nachdem er umfangreich ausgesagt hatte. Müllers Informationen haben zu den Verurteilungen im Stammheimer Prozeß geführt, schreibt Helmut Kerscher am 7. April 2008 in der SZ. Abschließend heißt es dort: "Müller wird vom RAF-Experten Butz Peters als "Chefeinkäufer" von Sprengstoffmaterial geschildert. Er habe im Jahr 1972 säckeweise Chemikalien gekauft, insgesamt 500 Kilogramm Ammoniumnitrat und 250 Kilogramm Calium. Peters bezieht sich auf das ausführliche Protokoll einer Vernehmung Müllers durch das Bundeskriminalamt im April 1976. Darin nannte er auch einen RAF-Mann als Mörder, der wegen dieser Tat später verurteilt wurde". In diesem Fall war es die Bundesanwaltschaft, die dementierte, sie hätte Müller vor Strafverfolgung geschützt und Unterlagen über den Polizistenmord beiseite geschafft.


Aktenfreigabe

Vor diesem Hintergrund dürften die Becker-Akten der BfV-Auswerter sehr wohl interessant sein. Noch wichtiger sind aber die Unterlagen der operativen Abteilung des Geheimdienstes, die ab einem bestimmten Zeitpunkt die Aktivistin und ihr Umfeld überwachte. Nach ihnen muss gefragt werden, ebenso wie nach den Akten, die die verschiedenen Staatsschutzstellen der Polizeien des Bundes und der Länder angelegt haben. Wer von den bundesdeutschen Geheimdiensten jener Zeit spricht, darf deren Sippschaft aus Übersee nicht vergessen: allen voran die CIA und in ihrem Tross die übrigen Nachrichtendienste der USA. Auch diese haben "den Alltag der Bundesrepublik unmerklich unterwandert und durchwirkt", heißt es im "RAF-Phantom".

Wenn Becker nicht so vorausschauend war, sich gegen unangenehme Eventualitäten wie die aktuelle U-Haft abzusichern, wird der deutsche Staat die "ungeliebte Verräterin" als Bauernopfer benutzen, um sich und sein Image als Rechtsstaat zu schützen. Das Einfachste für ihn wäre, Becker mit neuen DNA-Proben erneut für lange Zeit wegzuschließen. Damit wäre dann auch die erste Frage dieses Artikels mit einem "Sie war's" fürs erste beantwortet.


(*) Hinweis der Schattenblick-Redaktion:
Am 23.12.2009 wurde Verena Becker aus der Untersuchungshaft entlassen.
Mit der Anklageerhebung wird bis Ende März 2010 gerechnet.


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Quelle:
GEHEIM Nr. 4/2009 - 4. Dezember 2009, Seite 5-6
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Dezember 2009