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AUFBAU/438: Argumente gegen Freihandelsabkommen


aufbau Nr. 83, Januar/Februar 2016
klassenkampf - frauenkampf - kommunismus

Argumente gegen Freihandelsabkommen


TISA, CETA UND TTIP - Die Befürworter der Freihandelsabkommen melden sich vermehrt in den Medien zu Wort. Ihre Hauptargumente sind einfach zu widerlegen.


(az) Durch den verstärkten Widerstand kommen TiSA, CETA und TTIP vermehrt in den Medien vor. Diese befragen dann gerne die "Experten", in der Regel Befürworter. In der Schweiz, wo das Dienstleistungsabkommen TiSA das wichtigere Thema ist, vorzugsweise den Leiter der TiSA-Verhandlungsdelegation des SECOs, Christian Etter. In der EU geht es häufiger um CETA und TTIP - den Investitionsschutz mit dazugehörigen Schiedsgerichten zwischen der EU und Kanada (CETA) oder der EU und den USA (TTIP). Genauere Infos zu den Abkommen sind in aufbau Nr. 79, S. 4 & 5 (auch online) nachzulesen. Die Kernbotschaften dieser "Experten" sind jeweils knapp, einfach und ansprechend gehalten, im Sinne von: "Vertraut uns, wir wissen, was das Beste ist, lasst uns einfach machen". Diese programmatischen Kernbotschaften zu widerlegen ist entsprechend nicht schwierig.


"Freihandel bringt Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze"

Arbeitsplätze sind das Hauptargument für alle Freihandelsabkommen, weil es dem entspricht, was die Bevölkerung in der Krise hören möchte. Wer könnte schon gegen Arbeitsplätze sein? Deren 200.000 hätten gemäss US-Präsident Bill Clinton 1994 durch das Abkommen zwischen Kanada, USA und Mexiko (NAFTA) entstehen sollen, tatsächlich gingen mindestens 1 Million verloren. Und das nur in den USA, in Mexiko sind es weitaus mehr. Und die Löhne sanken. Genauso spricht jetzt Angela Merkel in Zusammenhang mit TTIP von einer "Jobschwemme". Doch liegen verschiedene Studien vor, die alle zweifelhaft sind und sehr optimistische Grundannahmen treffen. Dennoch prognostizieren sie nur ein lächerlich geringes Wachstum, schaffen es also nicht, den gewünschten Effekt vorzutäuschen. Davon lassen sich die Regierungen aber nicht beirren und prognostizieren munter weiter.


"Die Gegenseite behauptet, wir wüssten nicht, wovon wir sprechen"

Wir sollen es ja auch nicht wissen, schliesslich werden die Verhandlungen extra geheim geführt. Die Vorsicht gebietet also grundsätzlich, von einem Worst-Case-Szenario auszugehen.

Zudem ist es falsch. Wir haben Erfahrungen, es gibt bestehende und gescheiterte Freihandelsabkommen, die uns Einblick geben und wir haben auch einige Einsicht durch Wikileaks, z.B. in den CETA-Text. Obwohl die Verhandelnden behauptet haben, der Service Public und die Kultur seien nicht Teil von CETA, geht aus dem Text das Gegenteil hervor.


"Man sagt uns, der Staat schütze Bereiche, indem er sie auf die "Negativliste" setzt"

Früher hatten Staaten zu definieren, was verhandelt wird (Positivlisten). Jetzt wird alles verhandelt - bei TiSA alle Dienstleistungen und einiges kann von den Staaten mit einem vorläufigen Verbotsschild versehen werden (Negativlisten). Das ist ein untauglicher Pseudo-Schutz, der später unkompliziert, ohne Neuverhandlungen über Bord geworfen werden kann und wenn das geschehen ist, dann bleibt es dabei. Die Ratchet-Klausel (Kabelbinder-Klausel) befiehlt nämlich, dass das erreichte Niveau der Liberalisierung gehalten werden muss. Wir haben mehrfach beobachten können, dass gewisse Gemeinden die Privatisierung des Wassers für ratsam hielten. Das könnte wieder passieren, aber mit TiSA würde ein derartiger Fehler verewigt.

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Das SECO behauptet, der gesamte Service Public sei bei TiSA auf der Negativliste. Es gebe keine Privatisierungen"

Abgesehen davon, dass Negativlisten wenig Schutz bieten, müsste das SECO viel detaillierter antworten. Das Gesundheitswesen soll offenbar "geschützt" werden. Aber welche Teile davon? Da existieren bereits jetzt staatliche neben privaten, profitorientierte und nicht- profltorientierten Unternehmen. Zudem haben viele staatliche Betriebe bereits heute marktwirtschaftliche Elemente, z.B. sind sie Aktiengesellschaften geworden. Ob diese langfristig schützbar sind, ist zweifelhaft.

Schlimmer ist aber, dass die durch Wikileaks bekannten Vertrags- Anhänge den Schutzklauseln aus dem Haupttext des Vertrags zu widersprechen scheinen. Was am Ende mehr gewichtet wird, werden wohl Richter entscheiden müssen, sobald es zum ersten Streitfall kommt.

Die staatlichen Betriebe würden auf jeden Fall schnell in Bedrängnis geraten. Klar ist, dass subventionierte nonprofit Organisationen unmittelbar betroffen wären, da alle staatlichen Ausschreibungen international offen geschehen müssten und die Bevorzugung eines Anbieters juristisch angreifbar wäre und auch angegriffen würde.

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Redaktion

Revolutionärer Aufbau Basel (rabs), Revolutionärer Aufbau Bern (rab), Revolutionärer Aufbau Winterthur (raw), Gruppe politischer Widerstand Zürich (gpw), Gruppe Arbeitskampf Zürich (az), Arbeitsgruppe Antifa Basel (agafbs), Arbeitsgruppe Antifa Zürich (agafz), Arbeitsgruppe Klassenkampf Basel (agkkbs), Arbeitsgruppe Klassenkampf Zürich (agkkz), Arbeitskreis ArbeiterInnenkämpfe (akak), Arbeitskreis Frauenkampf (akfk), Frauen-Arbeitsgruppe (agf), Frauenkollektiv (fk), Rote Hilfe International (rhi), Arbeitsgruppe Jugend Zürich (agj)

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Quelle:
aufbau Nr. 83, Januar/Februar 2016, Seite 5
HerausgeberInnen:
Revolutionärer Aufbau Zürich, Postfach 8663, 8036 Zürich
Revolutionärer Aufbau Basel, basel@aufbau.org
Revolutionärer Aufbau Winterthur, winterthur@aufbau.org
Redaktion und Vertrieb Schweiz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2016

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